Bettelverbot vor dem Höchstgericht

Kommenden Montag befasst sich der Verfassungsgerichtshof mit dem oberösterreichischen Bettelverbot. Einen Antrag zur Überprüfung hatten die Landtagsabgeordneten von SPÖ und Grünen eingebracht.

Es ist die Frühjahrssession des Verfassungsgerichtshofs, die am kommenden Montag startet. Ganz oben auf der Tagesordnung stehen dabei die Bettelverbote in fünf verschiedenen Bundesländern und die Anträge dagegen. Als erstes werden die beiden Anträge aus Wien und Oberösterreich behandelt.

„Der Bund ist zuständig“

In Oberösterreich hat ein Drittel der Landtagsabgeordneten, konkret die Mandatare der SPÖ und Grünen, den VfGH angerufen. Argumentation: Der Landtag dürfe ein Bettelverbot gar nicht beschließen, weil der Bund zuständig wäre, heißt es darin. Zudem widersprächen die Regelungen über die Kontrolle zur Einhaltung des Bettelverbots der Verfassung.

Bettelverbot 2011 beschlossen

Im Landtag hatten ÖVP und FPÖ das seit Sommer 2011 gültige Bettelverbot beschlossen. Wann die aktuell 13 Verfassungsrichter, eine Richterstelle ist derzeit nicht besetzt, entscheiden werden, ist noch unklar. Da das Thema „außergewöhnlich umfangreich und komplex“ sei, könnten die Beratungen auch mehrere Sessionen in Anspruch nehmen, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.

Fix ist hingegen, dass das Bettelverbot am 9. März in einer öffentlichen Verhandlung beraten wird.

Link:

  • VfGH(www.vfgh.gv.at)