Journalist in vorgetäuschten Unfall verwickelt
Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2010. Ein damals 16-Jähriger wollte den Marktplatz von Offenhausen (Bezirk Wels-Land) auf einem Zebrastreifen überqueren. Plötzlich wurde er von einem roten Pkw angefahren, der „volle Press“ auf ihn losgefahren sei. So schildert der Bursch den Vorfall gegenüber der Polizei. Er sei verletzt worden und habe Schmerzen im Genitalbereich erlitten. Ein damals 32-jähriger Bekannter hält den angeblichen Unfall auf zahlreichen Fotos fest.

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Eindeutige Gutachten
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft haben ein medizinischer und ein KFZ-Sachverständiger Gutachten angefertigt. Daraus ergebe sich „eindeutig“, dass es „zu keiner Kollision gekommen ist“, so steht es im Urteil. Der Bekannte habe laut Gutachten etwa eine Minute benötigt, um zur Unfallstelle zu gelangen und die Fotos anzufertigen. Es sei „lebensfremd und völlig unwahrscheinlich, dass sich ein Verletzter so lange am Auto festhalten hätte können“. Auf den Fotos ist zu sehen, dass sich der Bursch an den Scheibenwischern mit einer Hand festhält.

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Das Oberlandesgericht Linz hat nun das Urteil des Landesgerichts Steyr „vollinhaltlich“ bestätigt, es ist somit rechtskräftig. Wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung wird der Bursch zu zehn Wochen Gefängnis und sein Bekannter zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt, jeweils bedingt. Der Anwalt der beiden kündigt an, dass seine Mandanten den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen wollen.
Politischer Hintergrund
Hintergrund des vorgetäuschten Unfalls dürfte sein, dass die beiden Verurteilten in einem Gasthaus in Offenhausen an einem Treffen einer Organisation teilgenommen haben, die laut Polizei eine „ausgeprägte Nähe (Affinität) zum Nationalsozialismus“ aufweise. Der Lenker des roten Autos, ein Journalist aus Wels, hatte das Treffen beobachtet.