Berufung nach Lebenslang für Mord an Ehefrau

In Berufung geht jener 45-jährige Kroate, der vergangenen Donnerstag in Wels wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Das Strafausmaß ist ihm zu hoch.

Die Sprecherin des Landesgerichts Wels, Gerlinde Hellebrand, informierte am Dienstag die Medien, dass der 45-Jährige in Berufung gehen wolle. Dem Mann sei das Strafausmaß zu hoch, so die Gerichtssprecherin und deshalb wolle er die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Mord mit 68 Messerstichen

Der Kroate war vergangenen Donnerstag in einem Geschworenen-Prozess des Mordes an seiner getrennt von ihm lebenden Frau für schuldig befunden worden. Er hatte die Frau am 5. März 2018 in Bad Schallerbach mit 68 Messerstichen getötet.

Gericht sah Vorsatz in der Tat

Während die Verteidigerin einen Totschlag in der Tat sah, war es für die Staatsanwältin eindeutig Mord. Sie führte in ihrem Schlussplädoyer aus, dass die SIM-Karte und der Akku aus dem Handy des Angeklagten gerissen und in der Wohnung des Opfers entsorgt worden seien - und zwar wenige Minuten, bevor Nachbarn einen Hilfeschrei hörten und die Polizei riefen. Das und, dass der Angeklagte das geliehene Auto, mit dem er nach Österreich gekommen war, einfach verkauft und Papiere sowie Kennzeichen ebenfalls weggeworfen habe, spreche eindeutig für eine geplante Tat.

Keine Milderungsgründe angerechnet

Die Geschworenen sahen das ebenso und sprachen ihn einstimmig des Mordes schuldig. Das Gericht befand einen „besonders hohen Handlungs- und Gesinnungsunwert“ und wertete nicht einmal das Geständnis mildernd, weil dieses weder reumütig gewesen sei noch zur Wahrheitsfindung beigetragen habe.

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