Urteil Bummelzug-Prozess bereits rechtskräftig

Der Lenker eines Bummelzuges, dem ein Unfall mit insgesamt 15 Verletzten zur Last gelegt wurde, hat am Montag im Landesgericht Linz eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 2.400 Euro ausgefasst.

Vor Gericht übernahm der Angeklagte die volle Verantwortung, bereute den Unfall, entschuldigte sich bei allen Beteiligten und versicherte, er werde alle Konsequenzen tragen. „Der Zug fährt definitiv nicht mehr“, stellte er fest. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig gesprochen. Bei der Bemessung der Strafhöhe - bis zu zwei Jahre Haft wären möglich - rechnete ihm der Einzelrichter das reumütige Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit mildernd an.

Schmerzensgeld für Verletzte

Erschwerend waren die Vielzahl der Verletzten und das Zusammentreffen mehrere fahrlässiger Umstände. Den Verletzten wurde Teilschmerzengeld von jeweils 500 beziehungsweise 100 Euro zugesprochen. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt nahmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.

Anklage wegen fahrlässiger Gemeingefährdung

Der 47-jährige Besitzer des Bummelzugs, der am 30. April des Vorjahres auch am Steuer saß und laut Test mit 0,56 Promille alkoholisiert war, wurde wegen fahrlässiger grober Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt. Er hatte eine Gruppe von rund 30 Personen anlässlich einer Geburtstagsfeier in Wartberg ob der Aist herumkutschiert. Auf einem abschüssigen geschotterten Straßenstück geriet das Gefährt ins Schleudern, einige Waggons überschlugen sich. Dabei wurden drei Mitfahrer schwer verletzt, zwölf weitere erlitten leichte Verletzungen.

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