Aufregung um „Pool-Steuer“

In Eberschwang (Bezirk Ried im Innkreis) gibt es Aufregung um eine „Pool-Steuer“ von bis zu 100 Euro zusätzlich zur Wassergebühr. Gegen die „Strafsteuer“ wurde eine Unterschriftenliste gestartet.

Gemäß einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss soll die Zusatzgebühr je nach Größe des Pools zwischen 50 und 100 Euro im Jahr betragen, wenn das Wasser aus dem Gemeindenetz bezogen wird. Damit sollen erhöhte Kosten für den Ausbau der Wasserversorgung zumindest teilweise hereingebracht werden.

Planschbecken ausgenommen

Kleine Becken unter zehn Kubikmeter Füllmenge und Kinderplanschbecken sind vom Zuschlag befreit. Wer für seinen Pool Wasser aus dem Hausbrunnen holt, muss ebenfalls nicht bezahlen.

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Bürgermeister Josef Bleckenwegner (SPÖ) argumentiert, dass das Befüllen der Pools im Frühsommer zu enormen Verbrauchsspitzen führe - von durchschnittlich 350 Kubikmeter pro Tag auf bis zu 500. Die Gemeinde habe deshalb im vergangenen Jahr zwei zusätzliche Brunnen errichtet und das Leitungsnetz müsse ausgebaut werden. Das will sich die Gemeinde zumindest teilweise abgelten lassen.

Widerstand regt sich

In der Gemeinde wurde eine Unterschriftenaktion gegen die „Strafsteuer für Pool-Besitzer“ gestartet. Der oberösterreichische Gemeindebund-Präsident Johann Hingsamer (ÖVP), auch Bürgermeister von Eggerding (Bezirk Schärding), hält es hingegen für „legitim“, für den Aufwand eine Gebühr zu verrechnen. Das Land Oberösterreich hat die Verordnung geprüft und als gesetzeskonform sowie sachlich begründet genehmigt.