Hitler-Haus: Enteignete Besitzerin zieht vor OGH

Der Rechtsstreit über die Entschädigung für Hitlers Geburtshaus in Braunau zwischen der Republik und der enteigneten Besitzerin geht in die nächste Runde. Die Frau zieht vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hatte am Donnerstag den Beschluss des Landesgerichts Ried zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro aufgehoben. Dagegen werde die Ex-Eigentümerin beim OGH berufen, hieß es in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ („OÖN“, Onlineausgabe).

OLG folgte Rekurs der Finanzprokuratur

Das OLG Linz war dem Rekurs der Finanzprokuratur (als Anwalt der Republik) gegen den Zahlungsbeschluss von 1,508 Millionen Euro des Landesgerichts Ried gefolgt. So hielt das OLG den vom gerichtlichen Gutachter festgestellten Verkehrswert von 812.000 Euro für angemessen. Der Anwalt der Ex-Eigentümerin jedoch sieht darin nur den „untersten Wert, den der Sachverständige angenommen hat, weil die Republik Österreich über Jahre einen hohen Mietzins bezahlt hat, damit niemand anderes das Gebäude mietet,“ wird er in den „OÖN“ zitiert.

Klägerin will Haus zurückhaben

Daher werde seine Mandantin die Entscheidung nach Ostern anfechten. Gegen die Enteignung sei noch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig. Ziel der Klägerin sei es, das Hitler-Haus in den Familienbesitz zurückzubekommen.

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