Haftstrafen für Mitglieder einer Einbrecherbande

Zwei Mitglieder einer südamerikanischen Einbrecherbande sind am Dienstag im Landesgericht Linz rechtskräftig zu Zusatzstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten bzw. zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

Sie wurden wegen teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung sowie wegen Urkundenunterdrückung verurteilt.

15 Einbrüche und Einbruchsversuche

Die Anklage legte dem 29-jährige Venezolaner 15 Einbrüche und Einbruchsversuche in Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und Wien im zweiten Halbjahr 2017 zur Last. Ihm ordnet sie einen Gesamtschaden von 292.000 Euro zu. Der 42-jährige Kolumbianer soll nur bei zwölf Delikten dabei gewesen sein, die Staatsanwaltschaft beziffert den Schaden, der ihm angelastet wird, mit 165.000 Euro. Beide sind in Europa unter diversen Identitäten aufgetreten und auch mehrfach verurteilt worden.

Bargeld, Schmuck und teure Elektronik

Die Männer seien laut Staatsanwaltschaft mit dem Flugzeug von Spanien nach Österreich gereist, hätten hier einen Leihwagen gemietet, mögliche Zielobjekte ausgekundschaftet und Einbrüche verübt, schilderte die Staatsanwältin - alles gemeinsam mit weiteren, teils unbekannten Komplizen. Meist hatten es die Täter auf Bargeld, Schmuck und teure Elektronik abgesehen, teils wurden auch Tresore aufgebrochen. Auffällig ist, dass viele der Geschädigten chinesische oder indische Namen tragen.

Die Anklagevertreterin wies darauf hin, dass die zwei Männer „quer durch Europa Vorstrafen angesammelt haben“, und zwar unter verschiedenen Alias-Namen. Sie seien „Kriminaltouristen reinsten Wassers“. Die Beschuldigten werden durch Handyauswertungen, genetische Spuren und Observationsergebnisse belastet.

Teilweise schuldig bekannt

Vor Prozessbeginn hatten beide eisern geschwiegen. Vor Gericht bekannten sie sich teilweise schuldig - allerdings nur für zwei bzw. drei Einbruchsdiebstähle, für die es DNA-Beweise gibt, wobei Verteidiger Andreas Mauhart die Schadenssummen als „sehr liebhaberisch von den Opfern geschätzt“ bezeichnete.

Verurteilt wurden die Männer schließlich nur für einen Teil der angeklagten Taten - der Venezolaner hat demnach einen Schaden von rund 216.000 Euro, der Kolumbianer von gut 88.000 Euro zu verantworten. Die Zusatzstrafen nehmen auf Verurteilungen des Amtsgerichts Köln für ähnliche Delikte Rücksicht, womit sich Gesamtstrafen von vier bzw. viereinhalb Jahren ergeben.