Sprachtests gefälscht: Bedingte Haftstrafen
Die Hauptangeklagte wurde zu zwölf Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Die Schwester der 43-jährigen Hauptangeklagten muss 480 Euro zahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die zwei mitangeklagten Vermittler erhielten jeweils neun Monate bedingte Haft. Ein Prüfling, der sich sein positives Testergebnis erkauft hatte, bekam vier Monate bedingt. Die Staatsanwältin nahm sich Bedenkzeit, gegen das Strafmaß für die Hauptangeklagte kündigte sie Berufung an.
Durchschnittlich 400 Euro verlangt
Konkret geht es um 68 Bestechungsfälle zwischen 2013 und 2016. Durchschnittlich 400 Euro habe die ehemalige Prüferin, die bis zum Auffliegen der Manipulationen fallweise für den Österreichischen Integrationsfonds die Tests abnahm, für ein positives Ergebnis von Kandidaten verlangt. Das gestand sie gleich zu Prozessbeginn. Auch ihre Schwester, die ebenfalls prüfte, gab zu, Tests von ihren Kandidaten der 43-Jährigen weitergeleitet zu haben.
APA/Helmut Fohringer
Auch zwei Vermittler geständig
Auch zwei Vermittler, die offenbar fleißig Kunden an die Hauptangeklagte vermittelt und dafür Provisionen kassiert haben sollen, räumten das vor Gericht ein. „Habe es nicht ohne Geld gemacht“, leugnete einer von ihnen nicht länger.
Anders hingegen ein Prüfling. Dieser blieb dabei, für einen bestandenen Test nichts gezahlt zu haben. Im Gegensatz zu einem Kollegen, der sehr wohl zugab, 1.500 Euro für ein positives Ergebnis an einen der angeklagten Vermittler gezahlt zu haben.