Paar wegen Tierquälerei verurteilt

Königspythons, Leopardengeckos und andere Reptilien soll ein Paar in einer illegalen Tierhandlung gehalten und nicht ausreichend versorgt haben. Rechtskräftig wurden die beiden zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.

Zusätzlich zu der bedingten Haftstrafe müssen die beiden je 800 Euro bezahlen.

Die Auswahl an Exoten in der illegalen Zoohandlung war groß: 26 Königspythons, elf Leopardengeckos, einen Brillenkaiman, zwei Tigerpythons, eine Madagaskar Boa und einen Leopardengecko soll das Paar neben weiteren Reptilien im Angebot gehabt haben. Die Tiere hätten in dem Verkaufsraum in zu kleinen Aufzuchtboxen und nicht artgerechten Terrarien leben müssen und kaum Wasser bekommen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Linz.

Die 22-Jährige argumentierte zwar, dass etwa die Königspythons wegen eines möglichen Milbenbefalls in Quarantäne waren und man eine Ausbreitung verhindern könne, indem man die Tiere auf möglichst engem Raum und ohne Wasser halte. Richterin Ursula Eichler gab ihr allerdings mit auf den Weg: „Lassen Sie in Zukunft von der Tierhaltung die Finger.“ Sie hielt den beiden auch vor, Kaninchen in Dunkelboxen gehalten zu haben.

Pornographische Darstellung von Minderjährigen

Der 28-Jährige und seine 22-jährige Freundin mussten sich nicht nur wegen Tierquälerei verantworten, auch die pornographische Darstellung von Minderjährigen wurde ihnen vorgeworfen. Sie sollen Fotos heruntergeladen haben. Auch dafür übernahmen die beiden die Verantwortung. Allerdings gaben sie an, die Bilder nicht selbst heruntergeladen zu haben. Sie würden nach dem Verfahren aber einsehen, dass man Smartphones und Tablets nicht herborge, so ihr Anwalt.