Tödliche Kugelbombe: Prozess im April

Nach dem Tod eines 17-Jährigen in der Silvesternacht im Innviertel muss sich der Pyrotechnik-Händler, der ihm das Feuerwerk verkauft haben soll, am 16. April wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Der 54-Jährige soll dem 17-jährigen Schüler unerlaubterweise Kugelbomben der Kategorie F4 verkauft haben. Nachdem beim ersten Versuch, eine dieser Bomben zu zünden, diese nicht in die Luft gegangen war, nahm der Bursch einen zweiten Anlauf. Daraufhin schoss die Kugelbombe mit enorm hoher Geschwindigkeit aus der selbst gebauten Abschussvorrichtung in die Höhe. Der Teenager wurde tödlich am Kopf getroffen.

Verkäufer meldete sich bei Polizei

Nach dem Unfall ging der Verkäufer selbst zur Polizei und sagte aus, er habe sich von dem 17-Jährigen breitschlagen lassen, ihm sieben Kugelbomben der Kategorie F4 zu verkaufen. Feuerwerkskörper dieser Kategorie dürfen nur von Personen mit einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft erworben und nicht an Jugendliche abgegeben werden.

Drei Jahre Haft drohen

Die Staatsanwaltschaft erhob daher Anklage wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung gegen den Pyrotechniker. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft.

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