Bauern fürchten nach Urteil um Almwirtschaft
Die Urlauberin aus Deutschland war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich auf sie zuliefen und zu Tode trampelten. Donnerstagabend war der betroffene Landwirt in erster Instanz zur Zahlung von 490.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden – mehr dazu in Deutsche in Tirol von Kuhherde getötet (tirol.ORF.at).
Landwirtschaftskammer: Urteil nicht nachvollziehbar
Begründet wurde die Schadensersatzforderung damit, dass der Landwirt die Fläche auf der die Kühe standen, hätte einzäunen müssen. Eine Begründung, die für den Leiter der Beratungsstelle Tierproduktion in der oö. Landwirtschaftskammer, Franz Vogelmayer, nicht nachvollziehbar ist. „Eine Trennung zwischen Wanderwegen und Almgebiet ist sicherlich äußerst schwierig.“ Zäune würden die Kühe hindern, zu den verschiedenen Almwiesen zu kommen.
ORF
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der betroffene Landwirt will den Richterspruch bis zum Höchstgericht bekämpfen. Wird das Urteil bestätigt hätte der Fall auch für Oberösterreich Auswirkungen, wo es ebenfalls an die 100 bewirtschaftete Almen gibt - „überwiegend im südlichen Oberösterreich Salzkammergut, in den Bezirken Kirchdorf, Steyr, Gmunden“.
„Sollte das Ersturteil in dieser Form ähnlich bestätigt werden, dann müssten natürlich die Almbewirtschafter sich überlegen, wie das künftig allenfalls mit Versicherungslösungen ausschaut", so Vogelmayer.
Nutznießer ist Tourismus
Es müsse überlegt werden, wer die Kosten für Versicherung, Zäune bzw. Abtrennungen übernehmen könnte, "denn Nutznießer sind ja nicht die Almbewirtschafter sondern überwiegend der Tourismus in der Gegend“. Speziell Hundehalter würden über die Gefahren auf Almen informiert, so Vogelmayer. Grundsätzlich seien Kühe recht friedliche Tiere, aber wenn Kälber auf der Weide sind könnte es kritisch werden, denn „dann können sie Hunde aus ihrem Mutterinstinkt heraus attackieren, um ihre Kälber zu schützen“.
Die Kosten und das Risiko dürften nicht allein bei den Almbetreibern hängen bleiben. Eine verpflichtende Einzäunung und deren Erhaltung wäre für die Landwirte nicht finanzierbar, so Vogelmayer. Das würde das Aus für die Almen bedeuten.
Link:
- Mehr dazu in Dramatische Warnung nach Kuhattacke-Urteil (news.ORF.at)