Vorwurf: Sexattacke auf 15-Jährige
Zu dem Missbrauch war es angeblich bereits Anfang November gekommen. Die Jugendliche hatte mit Freunden das Lokal in Linz besucht. Es soll viel Alkohol geflossen sein. Laut einer Polizeisprecherin sei die Betrunkene dann gemeinsam mit dem Kellner auf der Toilette verschwunden. Freiwillig, wie Zeugen aussagten. Allerdings sei sie stark beeinträchtigt gewesen. Laut Angaben der 15-Jährigen habe sich der Kellner, der ihr auch Drogen geben haben soll, dann an ihr vergangen.
„Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“
Da er die Situation der 15-Jährigen ausgenützt haben dürfte und es offenbar zu nicht einvernehmlichen Sex gekommen sei, werde die Polizei Strafanzeige wegen „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ stellen, erklärte eine Polizeisprecherin am Sonntag. Der Kellner bestreitet die Vorwürfe, heißt es in dem Zeitungsbericht.
Sexualstrafrecht 2016 verschärft
Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts wurde 2016 dieser neue Tatbestand unter Paragraf 205a StGB eingeführt. Er zielt auf nichtkonsensualen Beischlaf bzw. beischlafähnliche Handlungen ab. Dazu zählen Fälle, in denen sich Opfer aus Angst nicht wehren oder die in ihrer freien Willensentscheidung in irgendeiner Form beeinträchtigt waren. Die Strafandrohung beträgt bis zu zwei Jahre Haft.