Unklare Rechtslage für freiwillige Helfer
Denn ob Feuerwehrleute für einen Einsatz in der Arbeit fehlen dürfen, müssen sie mit ihrem Arbeitgeber klären. Elias Felten, Professor für Arbeitsrecht an der Linzer Johannes Kepler Universität, kritisiert, dass in diesem Punkt „leider gar nichts gesetzlich geregelt ist.“
„Rechtlich sehr unklare Situation“
Felten sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: "Es gibt eine sehr allgemein gehaltene Bestimmung, das Arbeitnehmer, die aus wichtigen, ihre Person betreffenden Gründen verhindert sind, einen Entgeltfortzahlungsanspruch haben und auch nicht zum Dienst erscheinen müssen. Die Frage, die sich jetzt aus rechtlicher Sicht stellt, ist: Ist ein solcher Feuerwehreinsatz ein wichtiger, die Person betreffender Grund? Das ist nicht eindeutig, es gibt keine einschlägige höchstgerichtliche Judikatur. Das bedeutet, dass sich die Betroffenen in einer rechtlich sehr unklaren Situation befinden.“
Sonderurlaub für Ehrenamtliche gefordert
Bereits am Montag hatte die SPÖ OÖ gefordert, Arbeitnehmern, die ehrenamtlich in einer Hilfsorganisation tätig sind, einen Anspruch auf Freistellung von bis zu fünf Arbeitstagen zu gewähren - mehr dazu in Sonderurlaub für Freiwillige gefordert (ooe.ORF.at).
Links:
- Schneesituation beruhigt sich langsam (ooe.ORF.at)