Umtausch unliebsamer Geschenke startet
Konsumentenschützerin Ulrike Weiß sagt dazu gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Ganz wichtig ist es, vom Schenker die Rechnung zu haben, denn in den meisten Geschäften ist der Umtausch – wenn überhaupt möglich – nur mit Rechnung möglich.“
„Kein Recht auf Umtausch oder Rücktritt“
Grundsätzlich bestehe im Handel kein Recht auf Rücktritt oder Umtausch. Erfreulicherweise tauschten aber bereits sehr viele Geschäfte unliebsame Geschenke gegen ein neues Geschenk um, viele Geschäfte erstatteten aber auch das Geld zurück, so Weiß.
Pressefoto Scharinger
Rücktrittsrecht gilt im Onlinehandel
Im Onlinehandel habe man grundsätzlich ein Rücktrittsrecht, so Weiß: „Daraus ergibt sich, dass man die Ware zurücksenden kann und das Geld zurückbekommt. Also, derjenige, der das Geschenk gemacht hat, kann die Ware retournieren und bekommt dann das Geld zurück.“