Umtausch unliebsamer Geschenke startet

Im Handel starten am Donnerstag das Umtauschen von Geschenken und das Einlösen von geschenkten Gutscheinen. Beim Umtausch muss man jedoch auch auf das Entgegenkommen der Händler hoffen.

Konsumentenschützerin Ulrike Weiß sagt dazu gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Ganz wichtig ist es, vom Schenker die Rechnung zu haben, denn in den meisten Geschäften ist der Umtausch – wenn überhaupt möglich – nur mit Rechnung möglich.“

„Kein Recht auf Umtausch oder Rücktritt“

Grundsätzlich bestehe im Handel kein Recht auf Rücktritt oder Umtausch. Erfreulicherweise tauschten aber bereits sehr viele Geschäfte unliebsame Geschenke gegen ein neues Geschenk um, viele Geschäfte erstatteten aber auch das Geld zurück, so Weiß.

Geschenke Umtausch

Pressefoto Scharinger

Großer Andrang Donnerstagfrüh beim Einkaufszentrum in Ried

Rücktrittsrecht gilt im Onlinehandel

Im Onlinehandel habe man grundsätzlich ein Rücktrittsrecht, so Weiß: „Daraus ergibt sich, dass man die Ware zurücksenden kann und das Geld zurückbekommt. Also, derjenige, der das Geschenk gemacht hat, kann die Ware retournieren und bekommt dann das Geld zurück.“

Link: