Ersturteil für Missbrauch bestätigt

Am Oberlandesgericht (OLG) Linz ist am Montag über die Berufung jenes Mannes entschieden worden, der seine Stieftochter im Bezirk Rohrbach unzählige Male vergewaltigt haben soll. Das OLG bestätigte die 13 Jahre Haft - das Ersturteil ist damit rechtskräftig.

Zu 13 Jahren Gefängnis war der 45-jährige Mann aus dem Bezirk Rohrbach Ende Juli verurteilt worden. Auf die Delikte, die ihm vorgeworfen werden, stehen fünf bis 15 Jahre Haft.

Kinderpornografisches Material sichergestellt

Er soll seine inzwischen 16-jährige Stieftochter zwischen Sommer 2016 und November 2017 unzählige Male vergewaltigt haben. Das Mädchen hat unter anderem eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Auf den beiden Laptops des Mannes wurde kinderpornografisches Material sichergestellt.

Beschwerde bereits vom OGH zurückgewiesen

Gegen das Urteil des Landesgerichts Linz hat der Mann Berufung gegen die Strafhöhe und Nichtigkeitsbeschwerde wegen mutmaßlicher Formalfehler eingelegt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat die Beschwerde bereits zurückgewiesen. Am Montag war das Oberlandesgericht Linz am Zug, welches das Ersturteil bestätigte. Der Mann ist bereits in Haft.