18 Kilo Drogen importiert: Haftstrafen

Zwei mutmaßliche Drogenhändler wurden am Montag am Linzer Landesgericht zu mehreren Jahren unbedingter Haft verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, unter anderem 18 Kilo Amphetamin importiert zu haben.

Ein Angeklagter erhielt rechtskräftig fünf Jahre unbedingte Haft. Im Fall der Bestellungen im Darknet wurde der Mann freigesprochen. Der andere Angeklagte wurde zu 3,5 Jahren Haft verurteilt, in seinem Fall ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Im Internet bestellt

Mehr als zwei Jahre lang sollen die beiden Angeklagten - einer von ihnen ist 40, der andere 42 Jahre alt - ihren schwunghaften Handel mit Cannabis und Kokain, vor allem aber mit Amphetamin betrieben haben. Ihre Bezugsquelle für die illegalen Suchtgifte war vor allem das sogenannte Darknet, also jener Teil des Internets, der durch technische Maßnahmen vom Rest des Netzes abgeschottet ist und oft für illegale Machenschaften verwendet wird.

Höhere Strafen bei Drogen aus dem Darknet

Neben der Tatsache, dass bei uns jeglicher Drogenhandel verboten ist, dürfte nur wenigen Einkäufern im Darknet bewusst sein, dass sie sich dadurch deutlich höhere Strafen einhandeln können. Erstens wird jeder Einkauf im Darknet rechtlich als Drogenschmuggel behandelt, weil das Suchtgift dabei über Staatsgrenzen transportiert wird - das gilt auch bei kleinen Mengen, die ansonsten als Eigenkonsum durchgehen würden. Zweitens kommt dazu, dass wegen der günstigeren Preise im Darknet oft auch größere Mengen bestellt werden.

Oft höherer Reinheitsgrad

Zusätzlich ist auch der Reinheitsgrad der Drogen aus dem Darknet meist höher als im Straßenverkauf - was die Höchststrafen schnell ansteigen lässt. Weil mit dem höheren Reinheitsgehalt der online bestellten Drogen auch leichter die Grenzmengen überschritten werden, die für das Strafausmaß maßgeblich sind, steigt auch damit die Strafdrohung immer weiter an.