EuGH kippt Kürzung der Mindestsicherung

Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch die oberösterreichische Mindestsicherungsregelung mit Kürzungen für befristete Asylberechtigte gekippt. ÖVP und FPÖ nahmen die Entscheidung „zur Kenntnis“, SPÖ und Grüne sahen sich bestätigt.

In dem Urteil heißt es, dass das EU-Recht einer nationalen Regelung entgegensteht, die vorsieht, Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht geringere Sozialhilfeleistungen zu geben als österreichischen Staatsangehörigen.

Familie hatte Beschwerde eingereicht

Seit Juli 2016 erhalten in Oberösterreich subsidiär Schutzberechtigte und befristet Asylberechtigte einen deutlich niedrigeren BMS-Satz (Mindestsicherung für befristete Asylberechtigte) als dauerhaft Asylberechtigte, die hier österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Eine von dieser Regelung betroffene afghanische Familie hat dagegen Beschwerde eingereicht, ihr Anwalt argumentiert, dass die oberösterreichische Rechtslage europarechtswidrig sei.

LVwG wandte sich an EuGH

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) wandte sich diesbezüglich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser sollte klären, ob laut EU-Richtlinie befristet Asylberechtigte so zu behandeln sind wie subsidiär Schutzberechtigte oder wie Personen mit dauerhaftem Asylstatus bzw. österreichische Staatsbürger.

Verfassungsdienst stützte Oberösterreich

Während das LVwG der Ansicht ist, dass befristet Asylberechtigte wie österreichische Staatsbürger zu behandeln seien, stützte der Verfassungsdienst des Bundes die oberösterreichische Regelung. Die EU-Richtlinie stehe einer nationalen Regelung nicht entgegen, die „hinsichtlich der Modalitäten der Leistungsgewährung“ zwischen dauerhaft und vorerst vorübergehend aufenthaltsberechtigten Asylberechtigten sowie subsidiär Schutzberechtigten „insofern differenziert, als auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der jeweiligen Personengruppe Bedacht genommen wird“.

„Attraktivität als Zielgebiet senken“

Die ÖVP-FPÖ-Regierung in Oberösterreich sah in der Kürzung der Mindestsicherung für befristete Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte einen wesentlichen Beitrag, die Attraktivität ihres Bundeslandes als Zielgebiet für Flüchtlinge zu senken und das Sozialsystem vor Überforderung zu schützen.

Konsequenzen für ganz Österreich

Dieses Urteil wird österreichweit Konsequenzen haben, gilt doch das oberösterreichische Modell der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung in Wien als Vorlage für eine geplante österreichweite Neuregelung der Mindestsicherung.

ÖVP: „Entscheidung zur Kenntnis genommen“

ÖVP und FPÖ in Oberösterreich haben die Entscheidung des EuGH in einer ersten Reaktion am Mittwoch „zur Kenntnis genommen“. Man stehe politisch aber weiterhin zu der Reform der Mindestsicherung, zu mehr Anreiz und Leistungsgerechtigkeit, so ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer. Eines der zentralen Ziele habe man in jedem Fall erreicht, indem man mit dem konsequenten Vorangehen aus Oberösterreich den nötigen Anstoß für eine österreichweit einheitliche Regelung gegeben habe.

Wolfgang Hattmannsdorfer im Gespräch mit ORF-Redakteur Gernot Ecker

FPÖ: „Entscheidung ist zu akzeptieren“

FPÖ-Chef Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Erstens bin ich über die Entscheidung des EuGH nicht glücklich, sie ist zu akzeptieren. Es ist eine Entscheidung wider die Vernunft. Ich werde weiterhin daran festhalten und arbeiten, dass es einen Unterschied geben muss zwischen jenen, die durch Arbeit das Sozialsystem finanzieren und jenen, die noch keinen einzigen Cent in das System eingezahlt haben. Das ist eine politische Entscheidung von mir, und diese politische Meinung lasse ich mir nicht nehmen, egal durch welches Urteil.“ Jetzt werde man ein System erarbeiten, das möglichst fair und gerecht sei, so Haimbuchner, aber: „Man sieht hier auch, in welche falsche Richtung die EU läuft. Das ist eine Sozialdemokratisierung der EU.“

Manfred Haimbuchner im Gespräch mit ORF-Redakteur Gernot Ecker

SPÖ sieht sich in Kritik bestätigt

Auch die SPÖ sah sich am Mittwoch bestätigt, nachdem man immer wieder auf massive verfassungs- und EU-rechtliche Bedenken bei der Mindestsicherung neu hingewiesen habe, so Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer. „Es ist das, was wir die ganze Zeit erwartet hatten.“ Das Urteil sei eine klare Mahnung an die Politik, dass Mindeststandards zur Armutsvermeidung nicht willkürlich untergraben werden dürften. Jetzt müssten die betroffenen 383 Fälle neu geprüft werden, so Gerstorfer.

Die seit 1. Juli 2016 bestehende Regelung habe nicht einmal einen Bruchteil des Sparpotenzials von prognostizierten 70 Millionen Euro bis 2019 erreicht, aber einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich gezogen, so Gerstorfer.

Birgit Gerstorfer im Gespräch mit ORF-Redakteur Ronald Meyer

Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer hat am Mittwoch die Asylpolitik von ÖVP und FPÖ als unmenschlich und europarechtswidrig kritisiert. Das EuGH-Urteil bedeute, dass Oberösterreich beim Thema Mindestsicherung zurück an den Start geschickt worden sei. „Die rechtliche Situation ist jetzt glasklar, die schwarz-blaue Landesregierung muss das Urteil sofort umsetzen und darf nicht in populistisches EU-Bashing verfallen.“

Grüne: „Alle Warnungen in den Wind geschlagen“

Die Grünen zeigten sich erfreut über die Entscheidung des EuGH: „Alle unsere Argumente aus der Debatte über die Kürzung der oberösterreichischen Mindestsicherung wurden heute vom EuGH übernommen, alle unsere Warnungen vor Europarechtswidrigkeit wurden von Schwarz-Blau in den Wind geschlagen“, so Landesrat Rudi Anschober. Was am Mittwoch im Bereich der Mindestsicherung vom EuGH klargestellt worden sei, werde bald auch im Bereich des Zugangsverbots von Asylwerbern zu Lehrstellen geschehen, so Anschober, denn auch hier breche Schwarz-Blau die EU-Aufnahmerichtlinie.

Stefan Kaineder im Gespräch mit ORF-Redakteur Ronald Meyer

Der Sozialsprecher der Grünen, Stefan Kaineder, meinte, dass dieses Urteil absehbar gewesen sei. Unzählige Experten hätten immer wieder betont, dass diese Regelung europarechtswidrig sei und wohl vom EuGH gekippt werde. Nun würden ÖVP und FPÖ vor den Scherben ihrer Symbolpolitik stehen, nachdem sie die Einwände konsequent ignoriert hatten, so Kaineder.