Haftstrafe für Alkofahrt in Disco

Ein inzwischen 24-Jähriger, der am heurigen Neujahrstag alkoholisiert und absichtlich mit seinem Pkw in eine Disco im Bezirk Vöcklabruck gekracht ist, hat im Landesgericht Wels am Montag eine Geldstrafe von 1.440 Euro und eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten ausgefasst.

Der damals noch 23-Jährige war am 1. Jänner um 7.00 Uhr sichtlich alkoholisiert und in eine Auseinandersetzung verwickelt. Deswegen wurde er des Lokals verwiesen. Draußen setzte er sich in seinen Pkw und fuhr für ein paar Minuten weg. Dann kehrte er aber zurück und lenkte den Wagen Vollgas gegen den Notausgang der Disco. Dessen Flügeltür öffnete entsprechend den Bestimmungen nach außen. Durch die Wucht des Anpralls wurden sie aber nach innen gedrückt. Das Fahrzeug stand bis zur Hinterachse im Lokal.

Sachschaden 19.500 Euro

Der Sachschaden an der Tür, an einem 100 Quadratmeter großen Teppich und einer Sitzgruppe betrug 19.500 Euro. Zum Zeitpunkt des Vorfalles befanden sich keine Gäste mehr im Lokal. Aber es waren noch etwa 25 bis 30 Mitarbeiter anwesend, zehn von ihnen nahe dem Notausgang. Der Fahrer flüchtete, stellte sich jedoch kurze Zeit später der Polizei. Der Alkotest ergab 1,2 Promille.

„Mir hat’s den Vogel außig’haut“

Vor Gericht war der Sachverhalt klar, denn es lagen die Aufnahmen von Überwachungskameras vor. Der Angeklagte gestand die Sachbeschädigung, leugnete aber die vorsätzliche Allgemeingefährdung. Er habe diese nicht beabsichtigt. Zu seiner Tat meinte er: „Mir hat’s den Vogel außig’haut“. Er sei in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen. In ihm sei in dem Lokal die Erinnerung an seinen vor sechs Jahren verstorbenen Bruder hochgekommen, der auch Kellner war.

Das Gericht folgte seiner Darstellung einer spontanen Tat nicht, weil er ja davor weggefahren war und sich sein Handeln überlegen hätte können. Für die Strafbemessung wertete es mildernd das teilweise Geständnis, die begonnene Schadenswiedergutmachung - der Arbeitslose hat bisher 2.000 der 19.500 Euro bezahlt. Dass er eine Therapie absolviert, kam ebenfalls gut an. Erschwerend waren allerdings drei Vormerkungen im Strafregister. Das Urteil ist rechtskräftig.