Vergasung „strittig“: Rechtsanwalt verurteilt

Eine Strafe von 10.000 Euro muss ein Rechtsanwalt aus Wels zahlen. Die Rechtsanwaltskammer verurteilte ihren Kollegen, nachdem er in einer Verhandlung die Existenz von Gaskammern in Mauthausen geleugnet hatte.

Der Anwalt hatte im März 2016 als Pflichtverteidiger einen wegen Hasspostings angeklagten Mann vertreten. Im Schlussplädoyer sagte er wörtlich: „Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben. Was man seinerzeit in Mauthausen zu Gesicht bekommen hat, ist eine sogenannte Gaskammer, die nachträglich eingebaut wurde. Unbekannt ist, ob dort jemals eine Gaskammer vorhanden war.“

Rückzieher nach Weisungsrat

Die Staatsanwaltschaft Wels leitete danach Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt ein und wollte auch Anklage erheben. Nach einem entsprechenden „Ersuchen“ des Weisungsrates machte sie dann aber einen Rückzieher. Der Rechtsanwalt habe die Interessen seines Mandaten wahren wollen und dabei über das Ziel hinausgeschossen. Er habe ein oder zwei Sätze gesagt, die historisch falsch sind, aber nicht den Holocaust an sich geleugnet, lautete die offizielle Begründung.

KZ-Gedenkstätte Mauthausen

KZ-Gedenkstätte Mauthausen

„Unbekannt ist, ob in Mauthausen jemals eine Gaskammer vorhanden war“, sagte der Anwalt im März 2016 vor Gericht

Was übrig blieb, war eine Verwaltungsstrafe von 250 Euro wegen Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts. Das bekämpfte der Anwalt bis zum Verfassungsgerichtshof, blitzte aber damit ab. Mehr dazu in: „Gaskammern bezweifelt - vor VfGH abgeblitzt“ (ooe.ORF.at).

10.000 Euro Strafe

Die Rechtsanwaltskammer Oberösterreich verurteilte den Kollegen nach dem Disziplinarstatut wegen Verletzung der Berufspflichten und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes in nicht öffentlicher Sitzung zu 10.000 Euro Geldstrafe. Das Urteil erging bereits vor Monaten und ist rechtskräftig. Einem Antrag des Kammeranwalts, dem Kollegen die Ausübung seines Berufs für eine gewisse Zeit zu untersagen, wurde hingegen nicht stattgegeben. Der Verurteilte soll die unüblich hohe Strafe auch bereits an die Standesvertretung überwiesen haben.

„Grob fahrlässig“

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich Franz Mittendorfer räumte gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ lediglich eine Verurteilung ein. „Das Strafausmaß ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Es hat schon seinen Sinn, dass die Disziplinaraufsicht nicht öffentlich abgehandelt wird.“ Wolfgang Moringer, der Verteidiger des beschuldigten Kollegen, gab deshalb ebenfalls keinen Kommentar ab.

Die Zeitung zitierte dennoch aus der Begründung des Urteils: „Die beispiellose Besonderheit dieses Themas ist einem Rechtsanwalt bekannt, deren nicht vollständige Durchdringung - vor allem bei Übernahme einer Verteidigung eines nach dem Verbotsgesetz Angeklagten - grob fahrlässig.“ Die Strafe erachtete das Disziplinargericht auch in dieser Höhe als angemessen.

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