Kompetenzen werden neu geregelt
Vor allem alte wechselseitige Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern werden abgeschafft. So musste der Bund bisher bei der Bestellung von Landesamtsdirektoren zustimmen, die Länder wiederum hatten ein Einspruchsrecht bei Änderung der Gerichtssprengel.
Kinder- und Jugendhilfe künftig bei den Ländern
Fallen sollen auch die Zustimmungsrechte des Bundes zu gewissen Landesgesetzen, so Stelzer. Kinder- und Jugendhilfe soll künftig alleinige Kompetenz der Länder werden.
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- „Kompetenzbereinigung“: Erstes Paket beschlussfertig (news.ORF.at)