Drei Jahre Haft nach Messerattacke

Weil er seine Exfreundin, deren neuen Freund und dessen Sozialbetreuer mit einem Messer attackiert und zum Teil auch verletzt haben soll, wurde am Dienstag ein 19-Jähriger rechtskräftig zu drei Jahre Haft verurteilt.

Bei der Schuldbemessung mildernd war das teilweise Geständnis und dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Erschwerend waren das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen, zwei einschlägige Vorherige Verurteilungen und der rasche Rückfall nach einer bedingten Entlassung aus dem Gefängnis. Denn der angeklagte Vorfall ereignete sich am 30. Mai, der Afghane war erst am 19. April auf freien Fuß gesetzt worden. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an - somit ist es rechtskräftig.

Trennung nicht verkraftet

Der junge Afghane hatte bis zum 19. April eine Haftstrafe verbüßt. Seine Freundin hatte ihn danach verlassen und bereits wieder einen neuen Freund gefunden, was der 19-Jährige offenbar nicht gut verkraftete. Deshalb folgte er der Frau, als diese sich mit ihrem neuen Partner treffen wollte.

Ex-Freundin kam unverletzt davon

Beim Aufeinandertreffen zückte der junge Mann ein Messer und wollte auf die Frau einstechen. Es blieb beim Versuch, die Ex-Freundin kam unverletzt davon. Doch der Afghane eilte weiter zu dem Wagen, in dem der neue Freund mit seinem Sozialbetreuer saß. Zuerst soll er durch das geöffnete Fenster auf den Nebenbuhler eingestochen haben. Die Stiche wurden aber von der Gürtelschnalle und dem Reißverschluss der Hose abgelenkt. Der Nebenbuhler konnte unverletzt über die Beifahrerseite aus dem Auto flüchten.

Im Auto verblieb noch der Sozialbetreuer, der vom Angeklagten mit dem Messer am Oberschenkel verletzt wurde. Der 19-jährige Afghane wurde schließlich festgenommen.