Anschober von Hinkley Point-Urteil enttäuscht

Die Abweisung der Klage Österreichs gegen die Beihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point durch das Gericht der Europäischen Union (EuG) ist für Umwelt-Landestrat Rudi Anschober (Grüne) ein „Fehlurteil“.

Die Klage wandte sich gegen die von der EU-Kommission genehmigte Förderung für Bau und Betrieb eines neuen Meilers und machte unter anderem geltend, dass es sich um eine unzulässige Betriebsbeihilfe handle.

„Fehlurteil“ und „enttäuschender Rückschlag“

„Dieses Fehlurteil ist ein enttäuschender Rückschlag, aber wir werden unser Engagement in Richtung europaweitem Atomausstieg konsequent fortsetzen“, so Anschober in einer Aussendung am Donnerstagvormittag und weiter: „Die Konsument/innen werden sich Milliardensubventionen für eine Hochrisikotechnologie und planwirtschaftliche Verhältnisse zum Ausbremsen des Marktes nicht lange bieten lassen - sie zahlen den Großteil der Zeche für eine einseitige Bevorzugung der Atomenergie und ein Aushebeln des Wettbewerbsrechts.“

Regierung soll berufen

Das „Fehlurteil“ erfordert für Anschober eine Berufung durch die österreichische Regierung, die rasch beschlossen werden müsse. Die Wurzel des Problems ist für den Umwelt-Landesrat der EURATOM-Vertrag, der eine Bevorzugung der Atomenergie seit 61 Jahren unverändert festschreibe. Die Bundesregierung müsse daher die Ratspräsidentschaft für die Einberufung einer EURATOM-Reformkonferenz nützen.

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