Unsicherer Datenschutz bei Autounfällen
Im Falles eines Verkehrsunfalls sind die Unfallbeteiligten auch weiterhin verpflichtet, ihre Identität nachzuweisen, betont der Autofahrerclub ARBÖ. Die Datenschutzgrundverordnung greift bei derartigen Fällen nicht. Hier gilt die Straßenverkehrsordnung, betont Jurist Peter Rezar.
Identität darf nicht verheimlicht werden
Es gilt also weiterhin: Werden bei einem Unfall Personen verletzt, muss die Polizei alarmiert werden. Auch wenn sich der Unfallgegner weigert, seine Identität zu nennen, muss das unverzüglich gemeldet werden. In diesem Falle droht eine Anzeige wegen Fahrerflucht.
pixabay
Auch auf das Ausfüllen des Unfallberichts hat die DSGVO keinen Einfluss, so Rezar. Erlaubt ist auch weiterhin das Fotografieren der Unfallstelle zur Beweissicherung. „Wichtig ist, dass die aufgenommenen Daten nur genützt werden, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Andere Zwecke sind illegal.“
Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung ist es also nicht möglich, persönliche Daten, die für die Unfallaufnahme wichtig sind, zurückzuhalten, so Rezar.