Arbeitslosengeld: ÖVP und FPÖ uneinig

Verwirrung herrscht derzeit um das zukünftige Arbeitslosengeld: Die FPÖ betonte erneut, dass es keinen Zugriff auf das Vermögen von Langzeitarbeitslosen geben soll. Bei der ÖVP kann man sich den Vermögenszugriff aber durchaus vorstellen.

Die Koalitionspartner sind sich uneins, wie das Arbeitslosengeld aufgeteilt werden soll. FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein erklärte, dass es keinen Zugriff auf das Vermögen von Langzeitarbeitslosen geben wird, wenn anstelle von Notstandshilfe künftig nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes Mindestsicherung ausbezahlt werden würde. Die Details müssten zwar erst ausgearbeitet werden - „eines kann ich aber sicher sagen, es wird keinen Zugriff auf Vermögen geben“, sagte Hartinger-Klein im Ö1-Morgenjournal am Dienstag. Dem widerspricht ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Der will einen solchen Vermögenszugriff nicht ausschließen.

„Letzten Notgroschen zu nehmen, wäre nicht fair“

Der stellvertretende oberösterreichische ÖAAB Obmann und AK-Vizepräsident Helmut Feilmair widerspricht wieder Wöginger und sagt, er könne sich einen Zugriff auf das Vermögen derzeit nicht vorstellen. „Den letzten Notgroschen zu nehmen, wäre nicht fair.“

FPÖ-Sozialsprecherin Ulrike Wall fordert eine genaue Differenzierung, wer wie lange gearbeitet hat und wie lange es danach schon in der Notstandshilfe war. „Es gibt verschiedenen Gruppen der Arbeitslosen - wenn jemand unschuldig in die Arbeitslosigkeit rutscht, sollte dieser nicht zusätzlich belastet werden, indem sein Vermögen angetastet wird.“ Anders sei das bei jemandem der nur kurz gearbeitet hat und dann lange Zeit arbeitslos ist.

Mindestsicherung ist Ländersache

Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) will zuerst den Vorschlag der Ministerin auf dem Tisch haben und erst dann darüber reden. „Über ungelegte Eier sollte man nicht gackern.“ Das politische Ziel sei aber klar: Es soll zu einer Vereinheitlichung der derzeitigen Sozialleistungen kommen.

Landeshauptmann Thomas Stelzer will eine Verschiebung der Notstandshilfe in die Mindestsicherung nicht kategorisch ablehnen. Wenn allerdingsdann aus einer Bundesleistung eine Leistung der Bundesländer werde, dann müsse auch die finanzielle Ausstattung für die Länder sichergestellt werden, sagt Stelzer. Mindestsicherung statt Notstandshilfe würde ersten Berechnungen zufolge allein in Oberösterreich Kosten von rund 160 Millionen Euro verursachen.

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