Kritik an restriktiverer Wohnbeihilfe

Kritik an der Novelle zum Wohnbauförderungsgesetz, die einen restriktiveren Zugang zu Fördermitteln für Nicht-EU-Bürger vorsieht, kommt von den Vereinen SOS-Menschenrechte und migrare. Sie sprechen von sozialer Diskriminierung.

Die geplante Novelle zum Wohnbauförderungsgesetz, die Anfang November von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) präsentiert wurde, sieht vor, dass Nicht-EU-Ausländer ab 2018 ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen, mindestens fünf Jahre in Österreich gewesen sein müssen und davon mindestens 54 Monate gearbeitet (bisher 36 Monate) haben müssen, um in den Genuss von Wohnbeihilfe, Wohnbauförderungen und mit Wohnbaufördermitteln errichteten Wohnungen zu gelangen. Nicht mehr angerechnet werden Zeiten, in denen Notstandshilfe bezogen wird.

„Entspricht nicht EU-Recht“

Dieser restriktivere Zugang zu Fördermitteln sei diskriminierend und entspreche nicht EU-Recht, so Gunther Trübswasser, Vorsitzender von SOS-Menschenrechte gegenüber dem ORF Oberösterreich. „Wir werden auf die Einhaltung des EU-Rechts und der Menschenrechte pochen, denn diese dürfen nicht diskriminiert werden. Und wir werden dieses Gesetz mit Sicherheit nicht stillschweigend hinnehmen", so Trübswasser.

„Land verlässt seine bisher vorbildliche Haltung“

Finanzierbarer Wohnraum sei eine Voraussetzung für eine gelungene Integration, so der Geschäftsführer des Vereins migrare, Mümtaz Karakurt. Mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz würde das Land Oberösterreich aber seine bisherige vorbildliche Haltung in Sachen Integration verlassen, kritisiert Karakurt. Laut Haimbuchner bezogen zuletzt 3.200 Nicht-EU-Ausländer in Oberösterreich Wohnbeihilfe.

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