EuGH blockiert Auslieferung von Ischler Arzt

Eugen Adelsmayr, der Mediziner aus Bad Ischl, der in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, darf in der EU wieder reisen. EU-Staaten müssten ein Auslieferungsersuchen ablehnen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Ende September 2015 hatte das Bezirksgericht Linz den Fall des 58-jährigen Mediziners an den EuGH weitergegeben, damit dieser kläre, ob Adelsmayr in der EU reisen kann, ohne fürchten zu müssen, an die VAE ausgeliefert zu werden - mehr dazu in Adelsmayr: EuGH soll Auslieferungsarten klären (ooe.ORF.at; 21.6.2016).

Verfahren in Österreich 2014 eingestellt

Zuerst hatte am Dienstag „Der Standard“ über den Beschluss in Luxemburg am 6. September berichtet. „Das Ergebnis ist toll, wenn auch mit einem Wermutstropfen“, sagte Adelsmayr am Dienstag der APA. Denn der Entschluss des EuGH „begründet sich alleinig am Strafausmaß, also an der drohenden Todesstrafe“, sagte Adelsmayr. Ein Verfahren gegen den Mediziner in Österreich war im Jänner 2014 eingestellt worden.

Die heimischen Behörden fanden keine Hinweise dafür, dass Adelsmayr für den Tod eines Patienten in den Emiraten verantwortlich ist. Für diesen vermeintlichen Mord war der Bad Ischler jedoch in Abwesenheit in Dubai 2012 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, der Staatsanwalt hatte die Todesstrafe beantragt. Das ursprüngliche Verfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden und zu einer Verurteilung des Betroffenen zur Todesstrafe führen, schreibt der EuGH allerdings auch.

Entscheidung per Beschluss

Der Gerichtshof traf die Entscheidung per Beschluss, also ohne Verhandlung. Darin hält er fest, dass „das Auslieferungsersuchen eines Drittstaates betreffend einen Unionsbürger, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch macht und seinen Ursprungsmitgliedsstaat verlässt, um sich in einem anderen Mitgliedsstaat aufzuhalten, von diesem Mitgliedsstaat abzulehnen ist, wenn für diesen Bürger im Fall der Auslieferung das ernsthafte Risiko der Todesstrafe besteht.“

Anlassfall: Vortrag in Deutschland

Hintergrund des EuGH-Beschlusses war ein von Adelsmayr nicht gehaltener Vortrag in Deutschland. Zu diesem hatte er sich im November 2014 verpflichtet. Nachdem er sich aber nach Rücksprache mit der deutschen Botschaft nicht sicher sein konnte, ob ihm außerhalb Österreichs freies Geleit gewährt würde, unterließ er die Reise. Das Münchner Anwaltsbüro klagte in der Folge Adelsmayr auf die 150 Euro, die er bei Nichteinhaltung seines Vertrages zu zahlen hatte. Die Causa landete daraufhin beim Bezirksgericht Linz, das sich wiederum an den EuGH wandte.

Gestellt worden waren mehrere Fragen. Jene nach dem Verbot der Doppelbestrafung beantwortete der EuGH nicht. „Die heiße Kartoffel wurde vom EuGH elegant umgangen“, konstatierte Adelsmayr. „Meinen Stolz als EU-Bürger trifft es schwer, dass die beweismittelfälschende emiratische Justiz mehr zählt als mein Freispruch in Österreich“, sagte der Mediziner.

„Möchte nach London, solange es noch EU ist“

Zumindest innerhalb der EU darf er nun aber risikofrei reisen. Adelsmayr war zuletzt Ende 2011 beim Prozess in Dubai gewesen. „Seither habe ich kein einziges Mal Österreich verlassen, das ist eine extreme Einschränkung, aber man lernt die Heimat kennen“, sagte der Mediziner, der in Bad Aussee als Anästhesist arbeitet. Eine Teilnahme an medizinischen Kongressen sei ihm auch nicht möglich gewesen. Das soll sich nun rasch ändern. Noch in den nächsten zwei Wochen möchte er zumindest einen Städtetrip machen. „Außerdem möchte ich noch nach London, bevor Großbritannien aus der EU austritt“, sagte Adelsmayr.

Dem Arzt und einem Mitangeklagten war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Raschid-Spital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Am 21. Oktober 2012 wurde Adelsmayr zu lebenslanger Haft verurteilt, zwei Monate später wurde das schriftliche Urteil ausgefolgt. Das Urteil erlangt keine Rechtskraft, da der Richterspruch in Abwesenheit des Mediziners gefällt wurde.

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