Kein neuer Prozess nach tödlicher Sex-Attacke
20 Seiten umfasst die Begründung des Beschwerdegerichts für die Ablehnung. Die drei Richter kamen zu dem Schluss, dass keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorgelegt wurden und dass auch die vom Anwalt als neu eingereichten Erkenntnisse bereits in der Hauptverhandlung berücksichtigt worden seien. Deshalb wird der Beschwerde nicht Folge gegeben.
ORF
Der Anwalt des 42-jährigen Gmundners hatte nach der Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge durch das Landesgericht Wels auf die nächste Instanz gesetzt: das Oberlandesgericht Linz.
Zu 20 Jahren Haft verurteilt
Vor vier Jahren war es zu der tödlichen Sexattacke auf eine Tanzlehrerin gekommen. Über die Tatnacht ist bekannt, dass das spätere Opfer und der Gmundner im Tennisclub mit Sportkollegen feierten. Zwei Tage später wurde die Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der Gmundner war wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch Unterlassung in einem Geschworenenprozess zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.
Er beteuerte aber von Beginn an seine Unschuld und versucht seither, eine Wiederaufnahme zu erreichen. Mit der Ablehnung durch das Oberlandesgericht Linz ist nun der Instanzenzug erschöpft.
Links:
- Mord Gmunden: Beschwerde an OLG Linz (ooe.ORF.at)
- OGH: 20 statt 18 Jahre im Fall Gmunden (ooe.ORF.at)
- Prozess nach tödlicher Vergewaltigung (ooe.ORF.at)