Ehepaar verliert Streit um Hecke

Nachdem ein Ehepaar in Mining (Bezirk Braunau) sein Haus aufgrund eines Gerichtsurteils abreißen lassen muss, weil es zu nahe am Nachbarsgrundstück steht, hat es nun auch einen Rechtsstreit um eine Hecke zu den Nachbarn verloren.

Das Paar hatte geklagt, weil die Nachbarshecke zu hoch sei und damit dem Paar das Licht nehme. Drei Meter sei die Hecke hoch, dadurch müsse das Ehepaar auch am helllichten Tag das Licht einschalten. Das Paar forderte die Hecke um einen Meter zurückzuschneiden, also auf eine Höhe von zwei Metern.

Hecke laut Gericht „ortsüblich“

Die Nachbarin hielt dem dagegen, dass sie die hohe Hecke brauche, weil das ältere Ehepaar immer wieder herüber schaue, im Sommer etwa auch beim Schwimmen in einem Teich im Garten. Das Bezirksgericht Braunau befand die Höhe der Hecke für in Ordnung, sie sei ortsüblich. Laut dem Landesgericht Ried im Innkreis ergebe sich die Lichteinschränkung eben weil das Haus zu nahe am Nachbarsgrund gebaut wurde, es wies die Klage daher ab.

Bereits Abbruchbescheid für Haus bekommen

Wie berichtet, steht das Haus des älteren Ehepaars 80 Zentimeter zu nahe am Nachbarsgrundstück. Daher bekam das Paar einen Abbruchbescheid, den das Landesverwaltungsgericht im Herbst bestätigte. Gegen dieses Urteil kann das Ehepaar noch vor den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof ziehen. Das Urteil über die Hecke kann es nicht mehr beeinspruchen.

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