AK will sechste Urlaubswoche einklagen

Die Arbeiterkammer (AK) OÖ will den leichteren Zugang älterer Arbeitnehmer zur sechsten Urlaubswoche auf dem Klagsweg durchsetzen. Argumentiert wird mit „mittelbarer Diskriminierung“ von Beschäftigten aus dem EU-Ausland.

Die Klage sei dem Arbeits- und Sozialgericht bereits übermittelt worden, teilte die AK am Dienstag mit. Ziel ist, dass künftig alle Vordienstzeiten angerechnet werden.

25 anrechenbare Dienstjahre notwendig

Um Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche zu haben, muss man 25 anrechenbare Dienstjahre vorweisen können. Dazu zählen neben jenen beim aktuellen Arbeitgeber aber maximal fünf aus früheren Beschäftigungen sowie Ausbildungszeiten in gewissem Umfang. Die AK kritisiert, dass man Arbeitnehmer einerseits immer später in Pension schicken wolle, andererseits aber viele ältere Beschäftigte durch die derzeitige Gesetzeslage die Anforderungen für eine sechste Urlaubswoche nicht erfüllen.

„Verstoß gegen Arbeitnehmer-Freizügigkeit“

Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten werden ebenfalls nur maximal fünf Jahre ihrer Berufspraxis im Ausland angerechnet. Die AK argumentiert, dass diese Personen aber weniger Chancen haben, 25 gültige Jahre zusammenzubekommen als Beschäftigte aus Österreich. Damit liege ein Verstoß gegen die Arbeitnehmer-Freizügigkeit vor.

Beseitigt man diese „mittelbare Diskriminierung“, wären aber wieder die österreichischen Arbeitnehmer schlechter gestellt und müssten ebenfalls mehr Vordienstzeiten angerechnet bekommen, so die Linie der AK, die in dem Fall den Betriebsrat eines oberösterreichischen Unternehmens vertritt.

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