Wie man Geschworener und Schöffe wird

Mord oder Totschlag - diese Frage und somit auch das Schicksal jenes 42-jährigen Leondingers, der seine zwei Nachbarn mit einer Eisenstange getötet hat, lag in den Händen von acht Geschworenen. Diese werden vom Gericht ausgelost.

Ob Schuld oder Unschuld, Mord oder Totschlag - bei Schwerverbrechen liegt die Rechtsprechung in den Händen von acht Geschworenen. Solche Prozesse sind in Oberösterreich aber eine Seltenheit: Am Landesgericht Linz waren es im Vorjahr zwölf Geschworenenverfahren.

Zufall entscheidet über die Laienrichter

Bewerben kann man sich dafür allerdings nicht, der Zufall entscheidet über die Laienrichter. Alle zwei Jahre erstellt die Gemeinde Listen mit alle in Frage kommenden Bürgern. Diese Liste wird dann vom Landesgericht ausgelost. Und wer auf dieser Liste stehen kann, das ist fix geregelt: Grundsätzlich kommt jeder Staatsbürger mit guten Deutschkenntnissen im Alter von 25 bis 65 Jahren in Frage. Ausgeschlossen sind allerdings Personen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, Vorstrafen oder auch mache Berufe wie etwa Polizist, Jurist oder Minister.

Geschworene entscheiden alleine, Schöffen nicht

Oft verwechselt werden die zwei Arten von Laienrichtern, die üblich sind: Geschworene und Schöffen. Schöffensenate bestehen aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen. Zu diesen Verfahren kommt es bei einer Strafdrohung von über fünf Jahren. Geschworene haben bei besonders schweren Verbrechen zu entscheiden, wie etwa Mord.

Und besonders bei den Schuldsprüchen unterscheiden sich die Laienrichter, sagt die Linzer Landesgerichts-Pressesprecherin Martina Ganglberger-Roitinger: „Der Unterschied ist der, dass die Schöffen gemeinsam mit den Berufsrichtern über die Schuld und über die Strafe entscheiden, und dann müssen sie gemeinsam für den Fall eines Schuldspruchs eine Strafe finden. Beim Geschworenen-Verfahren ist es hingegen so, dass die Geschworenen ganz alleine entscheiden müssen, ob der Angeklagte die Tat begangen hat.“

Bei Gleichstand zugunsten des Angeklagten

Bei Gleichstand der Stimmen wird zu Gunsten des Angeklagten entschieden. Fernbleiben von dem Prozess ist allerdings nur in Notfällen eine Option. Wer seiner Verpflichtung als Geschworener oder Schöffe nicht nachkommt, muss mit einer Strafe von bis zu 1.000 Euro rechnen.