Juristisches Ringen um Linzer Eisenbahnbrücke

Die Bürgerinitiative des Vereins „Rettet die Eisenbahnbrücke“ sei rechtlich unzulässig und könne daher keine Volksbefragung über die Zukunft der Eisenbahnbrücke herbeiführen, sagt der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ).

Die Juristen der Wirtschaftsuniversität Wien haben in einer rechtlichen Prüfung festgestellt, dass der Linzer Gemeinderat gar keine Volksbefragung herbeiführen kann, wie von den 872 Unterstützern verlangt. Der Gemeinderat sei nicht zuständig, so Luger, daher habe er nun nach dem Stadtstatut die Verpflichtung, die Bürgerinitiative per Bescheid als unzulässig zurückzuweisen.

„Akt der politischen Willkür"

Die Bürgerinitiative bezeichnet Lugers Schritt in einer Reaktion als „Akt der politischen Willkür ohne jede Grundlage“. Vielmehr sei das Thema Eisenbahnbrücke in den vergangenen Jahren im Linzer Gemeinderat vielfach diskutiert worden, es habe auch Beschlüsse und Anfragen dazu gegeben. Dass das in Zukunft nicht mehr Angelegenheit des Gemeinderates sein soll, ärgert die Plattformmitglieder, darunter der Linzer ÖVP-Vizebürgermeister Bernhard Baier. Er kündigt Schritte gegen Lugers Bescheid an und wittert dahinter – wie er sagt – parteipolitische Motive.

FPÖ-Stadtrat Detlef Wimmer sagt, wenn die Bürgerinitiative rechtswidrig sei, dann wären das auch Gemeinderatsbeschlüsse in Zusammenhang mit ihr, etwa die Abhaltung eines Architektenwettbewerbes, der 380.000 Euro gekostet habe, so Wimmer.

Seit Jahren schwelender Konflikt in Linz

Der Konflikt um die Frage, was mit der kürzlich aus dem Denkmalschutz entlassenen Brücke geschehen soll, schwelt bereits seit Jahren in Linz. Mittlerweile hat sich die Stadt aber - gegen den Willen von ÖVP und FPÖ - bereits auf einen Abriss und einen Neubau festgelegt.

Eisenbahnbrücke über die Donau in Linz

fotokerschi.at/Werner Kerschbaummayr

Ein französisches Architektenbüro hat den international ausgeschriebenen Wettbewerb dafür gewonnen. Die Brücke soll maximal 60 Millionen Euro kosten und bis 2020 fertig sein.

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