Linz muss für Bilder an Erben zahlen

Ein Urteil des obersten Gerichtshofes verpflichtet die Stadt Linz für verschwundene Bilder 6,25 Mio. Euro an die Erben zu zahlen. Olga Jäger hat Linz ein Bild von Gustav Klimt und zwei von Egon Schiele geliehen. Ihre Erben klagten und bekamen Recht.

Bei der Auseinandersetzung geht es um die Klimt-Zeichnung „Zwei Liegende“ sowie das Aquarell „Junger Mann“ und das Gemälde „Tote Stadt“ von Schiele. Mit der nunmehr vom OGH bestätigten Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde festgestellt, dass die Stadt Linz die Kunstwerke 1951 von der Leihgeberin Olga Jäger erhalten habe und haben müsste.

Als die Erben den Leihschein aus dem Nachlass einlösen wollten, waren die Werke nicht mehr auffindbar. Der Oberste Gerichtshof hatte ihnen im Vorjahr für die Schiele-Zeichnung „Paar“ bereits 100.000 Euro zugesprochen. Die Erben zogen noch einmal vor Gericht und forderten für die drei anderen Bilder 6,25 Mio. Euro.

Linz zweifelt an Wert und Echtheit

Im Herbst 2012 bestimmte das Landesgericht Linz, dass die Erben zwar entschädigt werden müssten, der Betrag müsste aber in einem eigenen Verfahren festgelegt werden. Die Stadt Linz legte erneut Berufung ein und der Fall wanderte zum Obersten Gerichtshof. Mit dem jüngsten Urteil des OGH, das den Erben Recht gibt, ist allerdings noch kein Schlusspunkt gesetzt. Die Stadt Linz zweifelt diesen Wert an. Sie geht, einer privaten Expertise von Ex-Landesmuseen-Chef Peter Assmann zufolge, von einem Wert in Höhe von lediglich einigen hunderttausend Euro aus und zweifelt zudem die Echtheit eines Werkes an. Ein von den Klägern vorgeschlagener Vergleich über 5,75 Mio. Euro wurde deswegen abgelehnt.

Jetzt geht das Verfahren zurück an das Landesgericht, wo ein Gutachter den tatsächlichen Wert der Bilder bestimmen soll.

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