Verschwundene Bilder: Linz geht zum OGH

Im Rechtsstreit um drei verschwundene Bilder von Gustav Klimt und Egon Schiele will die Stadt Linz nun beim Obersten Gerichtshof (OGH) in die Revision gehen. Dafür braucht es noch einen Gemeinderatsbeschluss, gab Kulturdirektor Julius Stieber am Montag bekannt.

Damit soll das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) angefochten werden. Es hatte Anfang April die Berufung der Stadt Linz abgelehnt, somit müsste Linz die Erben der früheren Eigentümer entschädigen.

Streitwert liegt bei 6,25 Mio. Euro

Bei der Auseinandersetzung geht es um die Klimt-Zeichnung „Zwei Liegende“ sowie das Aquarell „Junger Mann“ und das Gemälde „Tote Stadt“ von Schiele. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde festgestellt, dass die Stadt Linz die Kunstwerke 1951 von der Leihgeberin Olga Jäger erhalten habe und haben müsste. „Wenn sie die Bilder aber nicht hat, haftet sie für den Wert“, erklärte Mediensprecher Andre Starlinger.

Der Streitwert in dem Verfahren liegt bei 6,25 Mio. Euro, den die Stadt allerdings ebenfalls anzweifelt. Bereits 2011 hatte der OGH den Erben der ursprünglichen Eigentümerin für die Schiele-Zeichnung „Paar“ 100.000 Euro zugesprochen.

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