Prozess um „Heimkind“ vertagt

Aufgeschoben wurde vorläufig die Entscheidung im Fall Molnar am Landesgericht Linz. Der heute 66-jährige Jenö Molnar soll als Heimkind in Oberösterreich missbraucht worden sein und verlangt jetzt, 47 Jahre danach, Schmerzensgeld.

Für die schwierige Entscheidung, ob der Fall inzwischen verjährt ist, braucht das Linzer Landesgericht noch Zeit. Der Prozess wurde daher auf unbestimmte Zeit vertagt. Gabriel Lansky, der Anwalt von Jenö Molnar, wertet das als Sensation.

Kläger Jenö Molnar und Anwälte bei Gerichtsverhandlung

ORF

Jenö Molnar (links ) und Gabriel Lansky (rechts) bei der Verhandlung in Linz

Die Klage werde nicht von vornherein abgewimmelt, nur weil die Ereignisse vor Jahrzehnten passierten, so Lansky. Sein Mandant klage erst jetzt, weil er wegen einer psychischen Störung die Ereignisse soweit verdrängt hatte, dass er die längste Zeit seines Lebens nicht in der Lage war, das zu tun.

„Kinder- und Menschenrechte verletzt“

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„Dem Land Oberösterreich werfe ich vor, dass es damals eine uneinsehbare Institution hatte, die von vielen Nazis besetzt war, die man dann auf Kinder losgelassen hat und eine sehr regressive und aggressive Vorgehensweise gegen Kinder ausgeübt hat. Es wurden Rechte beschnitten, Rechtsbeugungen begangen, Kinder- und Menschenrechte verletzt“, sagt Jenö Molnar im Interview mit dem ORF Oberösterreich.

Für das Land ist der Fall verjährt

Vor Gericht geht es jetzt um die Frage, ob Molnar seine Ansprüche nicht schon früher hätte einbringen können. Hätte er mit hoher Wahrscheinlichkeit, sagt ein psychologisches Gutachten. Lansky wollte diesen Gutachter wegen Befangenheit ablehnen, der Richter wies das aber zurück, weil der Antrag zu spät eingebracht worden sei.

Der Anwalt des Landes Oberösterreichs sieht den Fall als verjährt an. Jenö Molnar klagt auf 1,6 Millionen Euro Schmerzensgeld, weil er als Heimkind körperlich, psychisch und sexuell belästigt worden sein soll.

Der Prozess wurde für weitere Befragungen Molnars vertagt, außerdem sei es sehr wahrscheinlich, sagte der Richter, dass man ein weiteres ergänzendes Gutachten einholen werde. Wann der nächste Gerichtstermin stattfinden wird, steht noch nicht fest.

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