Hühnerhalterin vor Gericht abgeblitzt

Eine Hühnerhalterin aus Enns (Bezirk Linz-Land) hat sich durch alle Gerichtsinstanzen gekämpft, um ihre Tiere behalten zu dürfen. Nun entschied das Höchstgericht: Die Hühner müssen weg. Der Bürgermeister bedauert die Entscheidung.

Mit ihren drei Hühnern und ihrem Stall mit einer Fläche von 1,5 Quadratmetern ging die Frau durch alle Instanzen. Seit 2013 setzt sie sich dafür ein, dass sie ihre Tiere in einem Ennser Siedlungsgebiet behalten darf.

Hühner grundsätzlich geduldet

Mitunter werden Hühner in Wohngebieten geduldet, auch in Enns. Doch dieser Fall lag nach einer Beschwerde einer Nachbarin anders, so der Ennser Bürgermeister Franz Stefan Karlinger (SPÖ): „Der Gemeinderat hat die Nutztierhaltung in dem Gebiet verboten. Wenn sich jemand darauf beruft, dann müssen wir dem nachgehen.“

Hühner

dpa/dpaweb/dpa/Uwe Zucchi

Die Haltung von Hühnern im Wohngebiet ist laut oö. Raumordnungsgesetz nicht erlaubt

Die Hühnerhalterin legte beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Diese wurde abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, dass das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Wohngebiet ausgewiesen sei und dass dort die Haltung von Hühnern mit dem oberösterreichischen Raumordnungsgesetz unvereinbar sei.

Gesetz „zu überdenken“

Die Ennserin machte den nächsten rechtlichen Schritt und richtete sich an den Verwaltungsgerichtshof in Wien. So sollte letztgültig geklärt werden, ob die drei Hühner als Haustiere und Eierlieferanten für den bloßen Eigenbedarf im Wohngebiet zulässig seien. Beim Höchstgericht teilte man die Ansicht des Landesverwaltungsgericht und lehnte die Revision ab.

„Leicht ist mir das nicht gefallen“

Jetzt gibt es keinerlei Zweifel an der Rechtslage. Die Entscheidung des Ennser Gemeinderates war damit richtig. „Leicht ist mir das nicht gefallen“, so Bürgermeister Karlinger, „ich hätte es der Frau vergönnt, wenn sie ihre Hühner behalten hätte können.“ Karlinger appelliert, das Gesetz „grundsätzlich zu überdenken“. Aus seiner Sicht sei zu unterscheiden, um welche Nutztiere und um welches Ausmaß es sich von Fall zu Fall handelt.

Mit Selbstversorgungs-Boom oft nicht vereinbar

Das Huhn im eigenen Hausgarten ist verboten und zwar dann, wenn das Haus in einem Wohngebiet steht. Dieser Umstand ist mit dem derzeitigen Boom der Selbstversorgung durch eigene Hühner häufig nicht vereinbar. Alexander Hubmer, Präsident des Landesverbandes der Rassekleintierzuchtvereine, wird aus diesem Grund immer wieder um Rat gebeten: „Ich bekomme Anrufe, und es werden mehr, weil es momentan den Boom zur Selbstversorgung und Hühnerhaltung gibt. Meistens treten die Probleme dann im verbauten Gebiet auf.“ Das Wichtigste sei, mit den Nachbarn darüber zu reden, so Hubmer. Die Gemeinde werde sich an die Gesetze halten und sagen, dass Hühnerhaltung im verbauten Siedlungsgebiet nicht erlaubt sei. Daher könne man nur mit dem guten Willen des Nachbarn seine Hühner halten, so Hubmer.