Lehrer-Schüler-Prozess: Sieben Monate bedingt

Weil ein Berufsschullehrer einer Schülerin im Voraus Tests inklusive der Antworten hat zukommen lassen, ist er am Donnerstag im Landesgericht Linz rechtskräftig zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Der 50-Jährige gestand den Amtsmissbrauch. Die pikanten Hintergründe der Tat - er hatte mit der 18-jährigen laut Staatsanwaltschaft eine Sado-Maso-Beziehung - blieben ausgespart. Am Donnerstag musste sich der 50-Jährige in Linz vor Gericht verantworten. Das Urteil - sieben Monate bedingte Haft -ist rechtskräftig.

Etwa zwei Monate lang sollen die damals 18-Jährige und ihr Lehrer ein Verhältnis gehabt haben. Laut Anklage war die Beziehung sadomasochistisch geprägt. Und, die 18-Jährige in Bäcker- und Konditorausbildung dürfte davon profitiert haben.

Sexuelles Verhältnis vor Gericht kein Thema

Warum sich der verheiratete Vater im Herbst 2015 überhaupt auf die volljährige Schülerin eingelassen hatte, dieser Frage ging der Schöffensenat nicht nach. Es galt lediglich den mehrfachen Amtsmissbrauch zu ahnden. Dreimal hatte der Pädagoge der jungen Frau Testfragen und Antworten gegeben. Einmal bewertete er eine schriftliche Prüfung mit einem „sehr gut“ obwohl wegen fehlender oder unpassender Antworten das Ergebnis negativ hätte sein müssen. Diesen Test habe er anschließend vernichtet, erklärte der Angeklagte.

Angeklagter: „Habe mich verrennt“

„Es war völliger Blödsinn. Ich hab mich verrennt“, konnte er zu seinem Handeln nur sagen. Inzwischen ist er vom Dienst suspendiert und arbeitslos. Seine Ehe stecke in einer veritablen Krise, die vermutlich in einer Scheidung enden werde und das gemeinsame Haus werde wohl verkauft, beschrieb der einstige Klassenvorstand seine aktuelle Situation.

„Opfer“ leide an Angstzuständen

Die Schülerin schloss sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an, ihre Anwältin forderte 500 Euro Teilschmerzensgeld. Die junge Frau habe sich 2015 hilfesuchend an den Lehrer gewandt, woraus diese Affäre entstand. Noch heute leide das „Opfer“ an Angstzuständen, weshalb es auch nicht vor Gericht aussagen konnte. Den Eindruck eines wehrlosen Opfers widerlegte Verteidiger Andreas Mauhart dann, indem er doch kurz einen Hintergrund zur Beziehung nannte. So sei die Schülerin, wie er aus der Anklageschrift entnommen habe, „eine Prostituierte“.

Richterin Andrea Haidvogl verwies die Privatbeteiligte jedenfalls auf den Zivilrechtsweg, allein aus dem angeklagten Amtsmissbrauchs sei der 18-Jährigen kein Schaden zugefügt worden. Mauhart sprach sogar von einer „Bevorzugung“, denn der Lehrer habe durch die Weitergabe der Tests dazu beigetragen, dass eine schlechte Schülerin die Schule schafft. Er forderte daher eine Strafe unter der Untergrenze. Diese liegt bei sechs Monaten Haft.

Geständnis wirkte strafmildernd

Tatsächlich erhielt der Angeklagte sieben Monate bedingt. Mildernd war sein umfassendes Geständnis, allerdings habe er wiederholt Amtsmissbrauch begangen, da er nicht nur einmal eine Prüfung weitergab, so Haidvogl. Staatsanwaltschaft und Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.