Weitere Niederlage für Westring-Gegner

Die Gegner des Westrings in Linz müssen eine weitere Niederlage hinnehmen: Das Bundesverwaltungsgericht brachte ihren Einsprüchen, die Mitte April eingebracht worden sind, keine aufschiebende Wirkung zu.

Es überwiege das zwingende öffentliche Interesse, so die Begründung. Das bedeutet, die Asfinag kann ohne Einschränkungen an der A26 weiterbauen, berichtet am Freitag auch die „Krone“.

Westring in Linz

Land OÖ / Orthofoto

Die Westring-Gegner versuchen mit allen Mitteln das Projekt zu verhindern

Derzeit läuft ein Bieterverfahren für den ersten Teil inklusive der Donaubrücke. Sieben Firmen haben sich beworben. Entschieden wird dieses Verfahren Ende Juni.

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