Klage gegen Polizei zurückgezogen

Der Fall hatte 2016 für Aufsehen gesorgt: Bei einer Razzia in einem Lokal im Raum Wels, in dem Glücksspielautomaten vermutet worden waren, soll eine Frau menschenunwürdig behandelt und auch verletzt worden sein. Jetzt zog sie ihre Beschwerde gegen die Polizei zurück.

Die Frau habe sich bei dem Einsatz nackt ausziehen müssen und zudem nichts zu trinken bekommen, hieß es. Außerdem wurde das Anrücken von Finanzpolizei, Polizei und Cobra vom Landesverwaltungsgericht Linz als „übertrieben“ bezeichnet. Die Polizei legte gegen das Urteil Beschwerde ein. Der Verwaltungsgerichtshof hob das Urteil dann wegen inhaltlicher Mängel auf.

„Einsatz war richtig und verhältnismäßig“

Zu einem weiteren Verfahren kam es aber nicht, so Polizeisprecher David Furtner, denn: „Die damalige Beschwerdeführerin, die behauptet hatte, verletzt worden zu sein, hat jetzt plötzlich ihre Maßnahmenbeschwerde zurückgezogen. Wir haben immer gewusst, dass unser Einsatz in Wels richtig, in Ordnung und verhältnismäßig war. Es soll sich jeder selbst einen Reim darauf machen, warum die Frau ihre falschen Behauptungen auf einmal zurückzieht.“

Prozesskosten von 1.600 Euro

Dem Steuerzahler seien bereits Prozesskosten in der Höhe von 1.600 Euro entstanden, so Furtner. Jetzt werde geprüft, wie man diese Kosten von der Frau zurückbekommen könne.