Dimbach-Prozess: Bedingte Einweisung in Anstalt

Nach einer Attacke auf den Bürgermeister der Gemeinde Dimbach, wird ein Niederösterreicher in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bedingt eingewiesen. Die Entscheidung des Landesgerichts Linz am Mittwoch ist rechtskräftig.

Die bedingte Einweisung bedeutet, dass der Verurteilte nicht in die Anstalt muss, so lange er einen Platz in einer Wohneinrichtung annimmt, sich regelmäßig fachärztlich untersuchen lässt und seine Medikamente nimmt. Der Mann ist laut Gutachten wegen eines Wahns weder zurechnungs- noch schuldfähig.

Der 41-Jährige glaubte, der Bürgermeister sei für all seine Probleme verantwortlich gewesen. Das attestierte die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner. Nach einem nur knapp überlebten Verkehrsunfall vor einigen Jahren, „war er nicht mehr der Selbe wie vorher“. Er habe immer wieder Jobs und Wohnungen verloren, seine Finanzen nicht mehr im Griff gehabt. Der Niederösterreicher sei zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen, das Unrecht zu erkennen und damit zurechnungsunfähig gewesen.

„Habe ihn für nichts attakiert“

Der Wahn sei eine chronische Erkrankung, erklärte die Gutachterin. Bei dem Betroffenen sei durch die Behandlung zwar eine Besserung eingetreten, wenn er sie abbrechen würde, „ist die Erkrankung aber wieder da“. Solange er sich behandeln lässt, könne man hingegen davon ausgehen, „dass der Wahn nicht mehr handlungsbestimmend ist“.

Justiz Gericht Staatsanwaltschaft Adler

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Der 41-Jährige wurde als unzurechnungsfähig eingestuft und wurde deshalb vorerst nur bedingt eingewiesen

Beim Prozessbeginn am 29. Jänner hatte der Mann selbst eingeräumt, dass er sich wohl nur eingebildet habe, dass der Bürgermeister schlecht über ihn rede oder ihn bei Firmen und Ämtern anschwärze. „Der hat im Prinzip überhaupt nichts gemacht, und ich habe ihn attackiert für nichts und wieder nichts.“

Bedingte Einweisung

Wäre der 41-Jährige zurechnungsfähig gewesen, hätte er das Vergehen der schweren Drohung und das Verbrechen der schweren Körperverletzung begangen, urteilte das Schöffengericht. Aufgrund seiner Schuldunfähigkeit wurde er in eine Anstalt eingewiesen - vorerst aber nur bedingt. Voraussetzung für die bedingte Nachsicht ist, dass er einen Platz in einer Wohneinrichtung annimmt, sich regelmäßig fachärztlich untersuchen lässt, die Medikamente nimmt und dem Gericht über die Erfüllung der Weisungen zu berichtet.

Weil er sich eingebildet hat, der Mühlviertler Bürgermeister verunglimpfe ihn, hat ihn der 41-Jährige am 6. September im Gemeindeamt mit Reizgas attackiert, ihm eine halbgeladenen Gaspistole auf die Brust gesetzt und ihn mit einem Messer bedroht. Der Amtsleiter kam seinem Chef zu Hilfe und wurde im Zuge des folgenden Gerangels mit dem Messer verletzt. Auch ein Lehrmädchen bekam Pfefferspray ab. Nach dem Vorfall flüchtete der 41-Jährige und stellte sich wenig später bei der Polizei in Niederösterreich.

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