Glastürprozess: Freispruch rechtskräftig

Nach dem Glastür-Unfall in einem Paschinger Einkaufszentrum, bei dem zwei Frauen verletzt wurden, ist der Freispruch gegen den Lieferanten der Türen rechtskräftig, teilte das Landesgericht Linz am Montag mit.

Der Firmenchef des niederösterreichischen Unternehmens war wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, das Gericht hielt ihm im Urteil am vergangenen Dienstag aber zugute, dass er sich auf die Expertise eines Statikers verlassen hatte.

Mitarbeiterin wurde lebensgefährlich verletzt

Bei dem Unfall im Februar 2016 in Pasching (Bezirk Linz-Land) wurde eine damals 27-jährige schwangere Angestellte von einer gebrochenen, fast sechs Meter hohen Glastür getroffen und so schwer verletzt, dass sie danach in Lebensgefahr schwebte.

Vier Monate später brachte sie aber ein gesundes Mädchen zur Welt. Eine weitere Beschäftigte erlitt etliche Schnittwunden. Die beiden Frauen hatten das gläserne Eingangsportal des Geschäftes in dem Einkaufszentrum öffnen wollen. Dabei brachen einige der sechs Meter hohen Sicherheitsglas-Elemente explosionsartig, ein intaktes Element kippte um.

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