Zehn Jahre Haft für Mordversuch

Weil er versucht haben soll, seine Lebensgefährtin mit einem Messer zu töten, ist am Mittwoch ein 21-Jähriger in Linz zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen werteten die Tat als Mordversuch.

Zudem wurde der Mann wegen schwerer Nötigung schuldig gesprochen, weil er der Frau gedroht haben soll, sie zu töten, sollte sie ihn verlassen.

Einstimmige Entscheidung der Geschworenen

Die Geschworenen fällten ihre Entscheidung einstimmig. Mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit, dass es beim Versuch geblieben ist und das teilweise Tatsachengeständnis, erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Tatbestände. Der Angeklagte muss dem Opfer zudem 8.000 Euro Schmerzensgeld und 2.000 Euro finanzielle Abgeltung für die Verunstaltung zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weder Verteidigung noch Anklage gaben eine Erklärung ab.

2015 aus Türkei geflüchtet

Der Angeklagte und seine 17 Jahre ältere Partnerin aus dem Iran flüchteten 2015 aus der Türkei nach Österreich. Wie Staatsanwältin Gudrun Dückelmann schilderte, sei es immer wieder zu Streit gekommen. Der Asylwerber aus Afghanistan habe der Frau mehrfach gedroht, sie zu töten, sollte sie ihn verlassen. Sie ließ sich immer wieder überreden zu bleiben, nicht zuletzt wegen des gemeinsamen Sohnes, der heute knapp eineinhalb Jahre alt ist.

Messerstiche in Brust und Bauch

Am 13. Mai 2017 kam es in einer Asylunterkunft in Walding (Bezirk Urfahr-Umgebung) zu der Tat, die die Staatsanwaltschaft als Mordversuch wertet: Im Zuge eines handgreiflichen Streits griff der Mann zu einem Messer. Er soll gedroht haben, sich selbst zu töten, dann aber die Frau attackiert haben. Angriffe auf den Hals habe sie abwehren können, daraufhin habe er sie in Bauch und Brust gestochen, schilderte Dückelmann. Als die Frau schrie und andere Hausbewohner aufmerksam wurden, flüchtete der Angeklagte über den Balkon. Die Verletzungen des Opfers waren laut Gerichtsmediziner Johann Haberl potenziell lebensbedrohlich.

Zwischen 1,5 und 2,5 Promille Alkohol im Blut

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner führte aus, der Angeklagte leide weder an einer Geisteskrankheit noch an einer Persönlichkeitsstörung. Es gebe auch keine Anzeichen auf eine posttraumatische Belastungsstörung. Eine große Gefährlichkeit in der Zukunft sieht sie allerdings auch nicht. Am Tatabend sei er „mittelgradig alkoholisiert“ gewesen, so Kastner weiter. Vom Test, der 1,4 Promille ergab, rückgerechnet dürfte er zum Zeitpunkt der Messerattacke zwischen 1,5 und 2,5 Promille gehabt haben. Aus seinen Handlungen ergebe sich aber, dass er noch fähig zu zielgerichteten Handlungen, also orientiert gewesen sei.

„Nicht schuldig im Sinne der Anklage“

Verteidiger Markus Klepp sagte, sein Mandant bekenne sich nicht schuldig im Sinne der Anklage: Er habe seine Frau zwar mit dem Messer verletzt, sie aber nicht töten wollen. Der Afghane, der den Tatablauf bei der Polizei noch ähnlich wie das Opfer geschildert hatte, überraschte dann aber mit der Aussage, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne. Er räumte allerdings auf Nachfrage der Staatsanwältin, ob er seine Partnerin mit dem Messer angegriffen habe, ein, „dass mir das passiert ist“. Denn eigentlich sei er „kein gewalttätiger Mensch“. Seine Erinnerungslücken sind laut Kastner „medizinisch nicht erklärbar“.

Diskussionen über Alter des Angeklagten

Diskussionen gab es zu Beginn der Verhandlung um das Alter des Angeklagten: Er behauptet, er sei im Juni 1996 geboren - damit wäre er zum Tatzeitpunkt im Mai 2017 erst 21 Jahre alt gewesen, was den Strafrahmen auf 15 Jahre senkt. Auf die Frage von Richter Walter Eichinger, ob er sein Geburtsdatum auch in der afghanischen Zeitrechnung angeben könne, antwortete er aber ausweichend. Dennoch geht das Gericht davon aus, dass es sich um einen jungen Erwachsenen handelt.

Am späten Nachmittag standen noch die Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung am Programm. Am Abend wurde er zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.