Streit über Kontrollrechte kleinerer Fraktionen

Nach dem Rechnungshofbericht über die Gemeindeprüfungen wurden im Landtag die Kontrollrechte kleinerer Fraktionen diskutiert. Der Sonderkontrollausschuss soll über die Schaffung eines einen Untersuchungsausschusses entscheiden.

Am 14. und 15. Februar wird sich der Sonderkontrollausschuss mit der Frage beschäftigen, ob es zum Rechnungshofbericht über die Gemeindeprüfungen einen Untersuchungsausschuss des Landtags geben soll oder nicht. Im Kontrollausschuss wird abgestimmt und dann dem Landtag dieses Ergebnis mitgeteilt. Die Landtagsabgeordneten werden dann in der Märzsitzung endgültig darüber abstimmen, ob es diese Untersuchung geben wird oder nicht.

ÖVP fürchtet Tribunale und „psychische Folter“

Schon davor ging es im Landtag um die Frage, welche Rechte kleinere Fraktionen bei dieser Kontrolle in Zukunft haben sollen - vor allem wie viele Stimmen konkret notwendig sind, so etwas wie einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu können. SPÖ und Grüne fordern hier niedrigere Zugangsschwellen, die FPÖ zeigt sich gesprächsbereit, die ÖVP sieht in der derzeitigen Form der Untersuchungsausschüsse die Möglichkeit zu einem politischen Tribunal mit Vorverurteilungen, Unterstellungen bis hin zu „psychischer Folter“, wie es ein ÖVP Angeordneter bezeichnetet.

Rauchverbot in der Gastronomie

Daneben wurde am Donnerstag ein dringlicher Antrag der SPÖ abgelehnt, eine Resolution an den Bund zu schicken, um das Rauchverbot in der Gastronomie, wie geplant, beizubehalten. ÖVP und FPÖ stimmten der Dringlichkeit nicht zu. Auch in dieser Frage geht es im Ausschuss weiter.

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