Gewährleistung oft durch Klauseln ausgehebelt

Im Elektrohandel werden Kunden mit speziellen Klauseln oft um die kostenlose Gewährleistung geprellt, kritisiert der Verein für Konsumenteninformation. In einer solchen Causa hat der VKI nun vor dem Oberlandesgericht Linz recht bekommen.

Im konkreten Fall hatte eine Firma ihren Kunden bei Geräten ohne Garantie oder mit mechanischer Beschädigung 100 Euro Kostenvoranschlag verrechnet. Durch diese Klausel müsse der Kunde, wenn er auf Gewährleistung pocht, auf jeden Fall 100 Euro bezahlen.

Nur kostenpflichtiges Gewährleistungsrecht

Damit könne das Gewährleistungsrecht bei diesem Händler nur kostenpflichtig geltend gemacht werden, obwohl es vom Gesetz her nicht eingeschränkt werden darf. Das Oberlandesgericht Linz sieht dies genauso, allerdings ist das Urteil gegen den Händler noch nicht rechtskräftig. Der VKI hofft nun auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes.