Uneinigkeit bei Pflegeregress

Seit 1. Jänner ist die Abschaffung des Pflegeregresses in Kraft. Zwischen den Bundesländern, die das finanzieren müssen, herrscht aber Uneinigkeit, ob das auch für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen gilt.

Hinter verschlossenen Türen wurde im Juni 2017 bis zur letzten Minute verhandelt. Das Ergebnis: Eine breite Mehrheit im Nationalrat für die Abschaffung des Pflegeregresses. Mit Jänner dieses Jahres darf nun nicht mehr auf das Privatvermögen von Pflegebedürftigen zugegriffen werden. Die Kosten tragen die Länder, denen dafür 100 Millionen Euro versprochen wurden.

Gesetzliche Grundlagen in OÖ werden angepasst

Unklar ist, ob die Betreuung von Menschen mit Behinderung ebenfalls von der Abschaffung des Pflegeregresses betroffen ist. Um Klarheit zu schaffen, werde man nun die gesetzlichen Grundlagen in Oberösterreich anpassen, so Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP): „Es ist Unsicherheit da. Wir gehen aber davon aus, dass gilt, was das Parlament beschlossen und auch das Sozialministerium mitgeteilt hat: Dass der Regress überall, wo stationär gepflegt wird, aufgehoben ist. Das gilt dann natürlich auch für die Menschen mit Behinderungen. Das werden wir auch einfordern. Und wir möchten das in Oberösterreich überhaupt im gesamten Bereich für Menschen mit Behinderungen machen, auch dort, wo es zum Beispiel um Arbeit, persönliche Assistenz oder fähigkeitsorientierte Fähigkeiten geht.“

Nun ist Finanzminister am Zug

Nun ist der Finanzminister am Zug, der bis Mitte des Jahres erheben will, wie viel Geld die Länder benötigen werden. Ob sie das dann aber auch bekommen, wird wohl wieder hinter verschlossenen Türen verhandelt werden.