Linz plant günstigere Kindergartengebühr

Die Stadt Linz will die Gebühren für den Nachmittags-kindergarten niedriger halten als vom Land Oberösterreich vorgesehen. Der rot-grüne Vorschlag, der am Donnerstag vorgestellt wurde, dürfte 2,5 bis drei Mio. Euro kosten.

Das Linzer Modell, das Bürgermeister Klaus Luger mit seiner Stellvertreterin Karin Hörzing (beide SPÖ) und der Grünen Stadträtin Eva Schobesberger präsentiert hat, sieht vor, dass man bis zu einem Brutto-Familieneinkommen von 1.472 Euro nichts bezahlt, ab etwa 4.200 Euro den Maximalbetrag von 54 Euro. Laut den roten und grünen Stadtpolitikern würde mit diesem Modell ein Drittel gar keine Gebühren zahlen, ein weiteres Viertel bliebe unter 20 Euro und rund ein Fünftel bekäme den Höchstbetrag vorgeschrieben.

Linzer Modell kostet bis zu 3 Mio. Euro

Das Linzer Modell, das für die städtischen und die privaten Kindergärten mit insgesamt rund 6.000 Kindern gleichermaßen gelten soll, würde die Stadt 2,5 bis drei Mio. Euro kosten, die im kürzlich beschlossenen Budget nicht enthalten sind, schätzt Luger. Er nehme das „budgetär nicht auf die leichte Schulter“, betonte er, „aber wir werden in der Lage sein, das Geld zur Verfügung zu stellen“. Er habe die Finanzverwaltung angewiesen speziell in Hinblick auf diese Maßnahme weitere Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. „Es wird zu keiner weiteren Verschuldung kommen.“

Mehrheit im Linzer Gemeinderat ist ungewiss

Beschlossen werden könnte die Regelung am 25. Jänner im Gemeinderat, vorausgesetzt, es findet sich bis dahin eine Mehrheit. Sollten FPÖ und ÖVP, die das Landesmodell ja gemeinsam beschlossen haben, nicht mitgehen, wären rein rechnerisch zumindest die Stimmen der Neos nötig. Die FPÖ gab sich am Donnerstag allerdings nicht völlig ablehnend: Eine Zustimmung der Freiheitlichen sei aber nur dann denkbar, wenn ein klares Finanzierungskonzept vorliege, so Fraktionsobmann Günther Kleinhanns.

Land OÖ präzisierte Gebühren-Berechnung

Das Land Oberösterreich hat unterdessen die Einkommensgrenzen für die Berechnung der Kindergartengebühren präzisiert. Ursprünglich sahen die Vorgaben des Landes mit einer Staffelung vor, dass bis zu einem Haushaltsnettoeinkommen inklusive aller Transferleistungen von 1.400 Euro der Mindestbeitrag von 42 Euro zu zahlen ist, ab 3.700 Euro der Höchstbeitrag von 110 Euro.

Nun hat man die Einkommensgrenzen auf 1.400 bzw. 3.700 Euro Haushaltsbrutto ohne Transferleistungen umgestellt. Der Grund: Da zu den Transferleistungen neben Familienbeihilfe auch Fahrkostenzuschüsse, Haushaltsbeihilfen u.v.m. zählen, sei die Berechnung zu kompliziert, erklärte Werner Lenzelbauer von der Abteilung Statistik der APA. Das Netto plus Transfers sei aber vergleichbar mit dem Bruttoeinkommen.