Geldstrafe nach Pfefferspray-Missgeschick

Nach dem Pfefferspray-Missgeschick in Linz ist am Donnerstag der 37-jährige Angeklagte zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden. Der Mann wurde wegen fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig gesprochen.

Dem Vorfall mit dem Pfefferspray Ende Juni war schon einiges vorausgegangen, etwa Drohungen über seine Vorgesetzte, weil er sich gemobbt gefühlt habe. Verbalattacken seien seine Art, seinem Frust Luft zu machen. Das Schicksal meinte es mit dem Mann bisher nicht gut. Im Alter von fünf Jahren hatte er einen Impfschaden erlitten, er sitzt seit 20 Jahren im Rollstuhl und hat nur vier Prozent der normalen Sehkraft.

Obendrein hat er an die 40.000 Euro Schulden durch nicht von der Versicherung gedeckte Behandlungskosten. Er sei zuweilen unbeherrscht und tätige dann Äußerungen, „die unter zivilisierten Menschen ungehörig sind“, erläuterte sein Verteidiger, ohne dies entschuldigen zu wollen.

Pfefferspray-Missgeschick an letztem Arbeitstag

An seinem letzten Arbeitstag in einem Gebäude der Landesregierung hatte er eine Pfefferspray-Pistole dabei, weil er sich von Bettlern immer wieder belästigt fühlte, wie er angab. Beim Hantieren damit sei sie losgegangen. 13 Menschen wurden durch das Reizgas in Mitleidenschaft gezogen. In der Verhandlung entschuldigte der 37-Jährige sein Verhalten, er habe niemand verletzen wollen.

Unbedingte Geldstrafe von 480 Euro

Das Gericht sprach den derzeit Arbeitslosen wegen der fahrlässigen Gemeingefährdung schuldig. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung wurde er freigesprochen, weil der Beweis dafür fehle. Mildernd wurde sein reumütiges Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit gewertet. Die aus generalpräventiven Gründen unbedingte Strafe lautet 480 Euro. Die Höchststrafe hätte ein Jahr Gefängnis betragen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.