Freund getötet: Berufung gegen Urteil abgelehnt

Für eine Linzerin, die im Sommer 2016 stark betrunken ihren Freund erstochen hat, bleibt es beim Schuldspruch wegen Mordes und 15 Jahren Haft. Eine Nichtigkeitsbeschwerde und eine Berufung gegen Strafausmaß wurden abgelehnt.

In der Nacht auf den 2. Juli des Vorjahres versetzte die 41-Jährige - mit 1,96 Promille sowie etlichen Medikamenten intus - ihrem ebenfalls stark betrunkenen Lebensgefährten mit einem Küchenmesse einen Stich in die Brust. Er verblutete noch an Ort und Stelle. Die Angeklagte sagte im Prozess im Juni in Linz, sie könne sich nicht erinnern.

Sie gehe aber davon aus, dass sie sich mit dem Messer selbst verletzen wollte, er versucht habe, ihr die Klinge zu entreißen und es bei dem Gerangel zu dem tödlichen Stich gekommen sei. Ihr Verteidiger Andreas Mauhart plädierte auf fahrlässige Tötung.

Geschworene einstimmig

Doch die Geschworenen sahen einstimmig den Tatbestand des Mordes erfüllt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diesen Schuldspruch. Der Angeklagten war die dafür verhängte Strafe von 15 Jahren zu hoch, der Staatsanwaltschaft zu niedrig, darum beriefen beide.

Das Oberlandesgericht wertete in der Verhandlung Montagnachmittag die mildernden Umstände höher als das Landesgericht, dafür sah es aber auch im Ersturteil nicht berücksichtigte erschwerende. Deshalb blieb es beim bisherigen Strafausmaß. Die Angeklagte, die zuvor noch betont hatte, dass ihr die Tat „total leid“ tut, nahm es äußerlich ungerührt zur Kenntnis.