Überraschungen im Swap-Verfahren

Überraschungen hat es am Montag im Monsterverfahren zwischen Stadt Linz und BAWAG P.S.K. gegeben. Zum einen sprachen die BAWAG-Vertreter plötzlich von einem Vergleich mit der Stadt, zum anderen könnte nach gut vier Jahren der Richter wechseln.

In dem Swap-Prozess geht es um eine für die Stadt negativ verlaufene hochspekulative Zinswette auf den Kurs des Schweizer Franken. Der Streitwert beträgt mehr als eine halbe Milliarde Euro. Bisher sind Vergleichsverhandlungen zwischen der BAWAG P.S.K. und der Stadt Linz immer frühzeitig gescheitert. Bei dem Gerichtstermin am Montag haben die BAWAG-Rechtsvertreter genau diese Möglichkeit ins Rennen gebracht, allerdings ohne eine genau Summe dafür zu nennen.

Neues Rathaus in Linz

ORF.at/Dominique Hammer

Pablik: Unterbrechung des Prozesses „nicht sinnvoll“

Zudem ließ der zuständige Richter Andreas Pablik durchblicken, dass er im kommenden Jahr länger nicht da sein werde. In der Zwischenzeit werde womöglich ein Vertreter das Verfahren leiten, sagte Pablik und - als Warnung für die Streitparteien - ein neuer Richter könnte auch zu einer anderen Einschätzung kommen. Das Verfahren zu unterbrechen, „wäre jetzt nicht zulässig“, so Pablik, weil damit höhere Gerichtsgebühren verbunden wären. Aber eine einvernehmliche Ruhestellung könnte sinnvoll sein.

Pablik vertrat bisher eher die Meinung, dass das für die Stadt Linz extrem schiefgelaufene Swap-Geschäft mit der BAWAG P.S.K. höchstwahrscheinlich unwirksam zustande gekommen ist. In diese Richtung zielt auch eine geplante Zwischenfeststellungsklage der Stadt Linz beim Obersten Gerichtshof (OGH) - die soll klären, ob das Hunderte Millionen Euro schwere Swap-Geschäft im Jahr 2007 nicht grundsätzlich unwirksam war.

Erst wenn diese grundlegende Frage geklärt ist, will sich Pablik den anderen Themenbereichen zuwenden, etwa der Gültigkeit eines allgemeinen Gemeinderatsbeschlusses über die Optimierung der Finanzen der Stadt und ob der Beschluss mit dem konkreten Swap richtig umgesetzt wurde. Die gesetzte Frist für das Ergänzungsgutachten ist Jahresende.

Grafik zum Swap-Deal der Stadt Linz

APA

Grafik 2013

Gestritten wird seit 2011

Die Stadt Linz, die der Ansicht ist, dass das für sie verlustreiche Geschäft nicht zustande gekommen ist, fordert in ihrer Klage vom 2.11.2011 die Rückzahlung von bereits erbrachten Zahlungen in Höhe von 30,6 Mio. Franken, umgerechnet rund 25 Mio. Euro. Da die Linzer die Zahlungen im Oktober 2011 vorzeitig eingestellt hatten, fordert die BAWAG P.S.K. ihrerseits von der Stadt Schadenersatz in Höhe von 417,7 Mio. Euro. Dazu kämen noch Verzugszinsen.

Variabel verzinste 195-Mio.-Franken-Anleihe

Der Swap 4175 bezieht sich auf eine variabel verzinste 195-Mio.-Franken-Anleihe (nach aktuellem Kurs sind das rund 157 Mio. Euro), die die Stadt im Oktober 2005 auf den Markt brachte. Äußerlich ähnelt der Swap einem gewöhnlichen Zinstausch von variablen gegen fixe Zinszahlungen. Die Stadt Linz muss jedoch bei Überschreiten eines Euro/Franken-Wechselkurses von 1,54 zusätzlich Zinsen nach der Formel (1,54 - Kurs)/Kurs*100 Prozent zahlen.

Link: