Sechs Jahre Haft für Attacke auf Freundin

Zu sechs Jahren Haft ist am Montag ein 23-jähriger Mühlviertler verurteilt worden, der im Februar seine Freundin brutal attackiert hatte. Der Schuldspruch erfolgte nicht gemäß der Anklage wegen versuchten Mordes, sondern wegen schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen.

Der Bluttat ging laut Staatsanwaltschaft ein heftiger Beziehungsstreit vor der Wohnung des Opfers voraus. Der Frau wurde es offenbar zu viel - sie ging in ihre Wohnung und ließ ihren Freund, der im Laufe der Auseinandersetzung immer aggressiver geworden sein soll, vor der Tür stehen.

Frau geschlagen, getreten und gebissen

Daraufhin soll der Mann die Tür eingetreten haben und sich auf die Frau gestürzt haben. Die Anklage beschreibt eine äußerst brutale Verfolgungsjagd durch die Wohnung des Opfers. Der 23-Jährige soll seine Freundin dabei geschlagen, getreten und gebissen haben. Der Tobende soll die junge Frau auch mit einem Messer bedroht und es ihr schließlich in den Hals gerammt haben - mit so starker Wucht, dass die Spitze der Klinge abbrach. Laut Polizei rief der Mann Rettung und Polizei - seine Freundin überlebte die Attacke und wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.

Versuchten Mord bestritten

In der Verhandlung gestand er nur eine schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen. Den versuchten Mord bestritten er und sein Verteidiger. Er schloss sogar nicht aus, dass seine Freundin die beiden Keramikmesser von der Anrichte genommen habe und ihre Verletzungen im Gerangel um die Messer entstanden seien.

Dem widersprach die nunmehrige Ex-Partnerin. Die junge Frau ist nach wie vor körperlich und psychisch stark beeinträchtigt und muss noch mit Operationen rechnen. Sie und ihre beste Freundin schilderten den Angeklagten als sehr liebenswert und hilfsbereit - aber nur, wenn er nicht getrunken hatte. Unter Alkohol könne er ein „Monster“ sein.

Gutachterin: „Biografie alkoholgetränkt“

Die Psychiaterin Adelheid Kastner sagte als Gutachterin, die gesamte Biografie des Angeklagten sei „alkoholgetränkt“. Seine Abhängigkeit sei ihm mehrfach erklärt worden, er habe aber keine Einsicht gezeigt. Gerichtsmediziner Johann Haberl stellte fest, nur durch glückliche Umstände seien die Stiche in die Weichteile am Kopf der 21-Jährigen nicht tödlich gewesen. Wenn sie in nur etwas anderer Richtung geführt worden wären, hätten sie die Halsvene oder die große Halsschlagader getroffen.

Teilweises Geständnis war mildernd

Die Laienrichter entschieden mit fünf zu drei Stimmen, dass es sich um versuchten Mord handelte, aber auch mit sechs zu zwei, dass dem Angeklagten ein strafbefreiender freiwilliger Rücktritt von der Tat zuzugestehen sei. Er wurde deshalb einstimmig der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen schuldig gesprochen. Das Strafausmaß beträgt dafür ein bis 15 Jahre. Er wurde zu sechs Jahren verurteilt, mildernd war unter anderem das teilweise Geständnis. Er soll außerdem pauschal 5.000 Euro Teilschadenersatz und -Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen. Er nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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