Verhüllungsverbot ab Sonntag in Kraft

Am Sonntag tritt das sogenannte Verhüllungsverbot in Kraft. Wer in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände so verhüllt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen rechnen.

„Im Grunde wollen wir die Identität des Gegenübers erkennen und wenn das nicht gegeben ist, dann ist das eine Verwaltungsübertretung, die zu ahnden ist“, stellt Landespolizeidirektor Andreas Pilsl im Interview mit ORF Oberösterreich fest. Als Strafen sind Abmahnungen oder Organstrafverfügungen bis zu 50 Euro vergesehen.

beispiele für erlaube und verbotene Formen der Gesichtsverhüllung

APA/Martin Hirsch

Nachdem es sich grundsätzlich um eine Verwaltungsübertretung handle und die Polizei gewohnt sei, mit solchen umzugehen, sieht Pilsl keine besondere Herausforderung auf seine Untergebenen zukommen. Sensibilität, Verhältnismäßigkeit und Fingerspitzengefühl seien bei diesem Thema natürlich angebracht und daher habe man auch entsprechende Dienstanweisungen verfasst.

Landespolizeidirektor Andreas Pilsl im Gespräch mit ORF-Redakteur Gernot Ecker:

Das Verhüllungsverbot sei keine Schikane gegen Leute, die eine Erkältung haben und deswegen ihr Gesicht mit einem Schal bedecken, versichert der Landespolizeidirektor, auf Aufforderung müsse aber jeder seine Identität der Polizei nach einer Aufforderung preisgeben.